Der Artikel behandelt die verschiedenen Aspekte zur jüngsten Wahlrechtsreform. Zunächst wird auf den Inhalt der Reform und die Veränderungen eingegangen. Hier soll sich die Verrechnung von direkten Mandaten und Listenmandaten ändern. Eine Reduzierung der Wahlkreise ist nicht vorgesehen. Bezogen auf die Wahl 2017 wird eine Reduzierung der Anzahl von ca. 27 Abgeordneten erwartet. Der folgende Absatz erläutert die Notwendigkeit der Reform und die bisherige Praxis mit Überhangs- und Ausgleichsmandaten. Letztere sind nötig, um eine Verschiebung des Mehrheitsverhältnisses durch zu viele Direktmandate auszugleichen. Dadurch wurde jedoch die Zahl der Abgeordneten zu groß. Anschließend wird die Entwicklung der Wahlrechtsreform von 2008 bis heute aufgezeigt, etwa der Verlauf der Reformvorschläge. Der letzte Absatz setzt sich mit den Reaktionen der Opposition auf die Reform auseinander. Neben ihrer Kritik prüfen die Fraktionen Die Linke, die Grünen und die FDP eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.