Das Europäische Parlament vertritt die Belange der Bevölkerung. Es wird seit 1979 alle fünf Jahre von den Bürgern aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union gewählt und besteht nach der Wahl 2019 aus 705 Abgeordneten. Diese Abgeordneten schließen sich unabhängig von ihren Herkunftsländern zu unterschiedlichen Fraktionen zusammen, die nach politischen Standpunkten gebildet werden. Wie viele Abgeordnete ein Land im Parlament stellen darf, hängt von seiner Bevölkerungszahl ab. So stellt Deutschland im Moment 96 Abgeordnete. Gleichberechtigt mit der Kommission entscheidet das Europäische Parlament in allen wichtigen Bereichen der EU. Es kann die Kommission auffordern, bestimmte Vorschläge für Gesetze auszuarbeiten und es kann den Haushaltsplan der Kommission in seiner Gesamtheit ablehnen. Die Zustimmung des Parlaments ist außerdem nötig, wenn neue Mitglieder der Kommission ernannt werden sollen oder wenn die EU zum Beispiel über den Beitritt neuer Mitgliedstaaten verhandelt.