Der Europäische Gerichtshof ist das höchste Gericht der Europäischen Union (EU) und fällt fünf Arten von Urteilen:
- Auslegung des Rechts (Vorabentscheidungen),
- Durchsetzung des Rechts (Vertragsverletzung),
- Annullierung von EU-Rechtsakten (Nichtigkeitsklagen),
- Gewährleistet ein Eingreifen der EU (Untätigkeitsklagen),
- Strafmaßnahmen gegen EU-Institutionen (Maßnahmen bei Schäden)
Der Gerichtshof sichert somit die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge. Die Urteile des Gerichtshofes gelten in allen Ländern der EU und können von keinem nationalen Gericht angetastet werden.