Der Europäische Gerichtshof ist das höchste Gericht der Europäischen Union (EU) und fällt fünf Arten von Urteilen:

  • Auslegung des Rechts (Vorabentscheidungen),
  • Durchsetzung des Rechts (Vertragsverletzung),
  • Annullierung von EU-Rechtsakten (Nichtigkeitsklagen),
  • Gewährleistet ein Eingreifen der EU (Untätigkeitsklagen),
  • Strafmaßnahmen gegen EU-Institutionen (Maßnahmen bei Schäden)

Der Gerichtshof sichert somit die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge. Die Urteile des Gerichtshofes gelten in allen Ländern der EU und können von keinem nationalen Gericht angetastet werden.

Im Europäischen Gerichtshof entscheiden 27 Richter über die Auslegung und Anwendung der EU-Verträge, über Klagen der Bürger gegen Entscheidungen der EU-Behörden, über Schadenersatzansprüche gegenüber der EU und bei Streitigkeiten zwischen der EU und/oder den Mitgliedstaaten.
Die Anzahl der Richter entspricht der Anzahl der EU-Mitgliedstaaten, jedes Land hat das Recht, einen Richter zu ernennen. Neben den Richtern gibt es die Generalanwälte, sie stellen Schlussanträge in den Gerichtsverhandlungen und müssen unabhängig und überparteilich sein.

Neben dem Europäischen Gerichtshof gibt es das Gericht erster Instanz und das Gericht für den öffentlichen Dienst der EU. Diese beiden sind für unterschiedliche Arten von Rechtsstreitigkeiten zuständig. Das Letztere wird zum Beispiel dann aktiv, wenn es Streit zwischen der EU und ihren Bediensteten gibt.

Aufgaben vom Europäischen Gerichtshof:

Der Gerichtshof der Europäischen Union legt das EU-Recht aus und gewährleistet, dass es in allen EU-Ländern auf die gleiche Weise angewendet wird. Außerdem entscheidet er in Rechtsstreiten zwischen nationalen Regierungen und EU-Institutionen.

In bestimmten Fällen können Privatpersonen, Unternehmen oder Organisationen ihn in einer Streitsache mit einer EU-Institution einschalten, wenn diese ihrer Auffassung nach ihre Rechte verletzt.

Wie setzt sich das EuGH zusammen:

Der Gerichtshof besteht aus drei Gerichten

  • Gerichtshof – befasst sich mit Anträgen auf Vorabentscheidungen von nationalen Gerichten, bestimmten Nichtigkeitsklagen und Berufungen.
  • Gericht – fällt Urteile über Nichtigkeitsklagen von Einzelpersonen, Unternehmen und in manchen Fällen auch EU-Regierungen. Es befasst sich also in der Praxis vor allem mit Wettbewerbsrecht, staatlichen Beihilfen, Handel, Landwirtschaft und Handelsmarken.
  • Gericht für den öffentlichen Dienst – schlichtet Streitsachen zwischen der EU und ihren Bediensteten.

Die Richter des EuGH werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten für einen Zeitraum vom sechs Jahren ernannt. Nach dieser Legislaturperiode können sie erneut ernannt werden. Die Richterinnen und Richter der Gerichte wählen aus ihrer Mitte einen Präsidenten. Dieser übt sein Amt für drei Jahre aus und kann wiedergewählt werden.

Bei den Richter/-innen muss es sich um Juristen handeln, die neben der nötigen Kompetenz auch eine Unabhängigkeit für ihr Richteramt mitbringen müssen.