Unter dem Eindruck des verheerenden Zweiten Weltkrieges gründeten sich zunächst drei europäische Gemeinschaften, um Frieden und Wohlstand in Europa zu etablieren und zu fördern. Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS/Montanunion, 1951), die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM, 1957), die noch bis heute fast unverändert besteht, und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG, 1957), die am 1. Dezember 2009 durch das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon aufgelöst wurde.

Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU), die am 1. Juli 1990 in einem dreistufigen Prozess umgesetzt wurde, schaffte die Grundlage für eine gemeinsame europäische Währung. Am 1. Januar 2002 wurde der Euro in 12 Ländern der Europäischen Union (EU) eingeführt. Über 300 Mio. Menschen hatten somit eine einheitliche Währung und ein kompliziertes Umrechnen der Währungen entfiel. Auf wirtschaftlicher Ebene rechnete man bereits seit 1999 mit dem Euro als Buchgeld. Das erleichterte den Handel und das Wirtschaften zwischen den beteiligten Ländern.

1999 – Währungsunion

Geschichte der EU im Zeitstrahl

1945 – Kriegsende

Am 08.05.1945 erfolgt die bedingungslose Kapitulation Deutschlands.

1946 – Aufruf

In Zürich ruft W. Churchill am 19. Juni 1946 zur Gründung der Vereinigten Staaten von Europa auf.

1949 – Europarat

10 europäische Staaten gründen am 05.05.1949 den Europarat.

1950 – Schuman-Plan

Am 09. Mai 1950 schlägt der französische Außenminister Robert Schuman die Bildung einer Montanunion vor. Dieser Tag wird heute als Europatag gefeiert.

1951-1957 – Sechs Gründerstaaten

Sechs Länder schließen sich in den 50er Jahren zusammen: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Nach und nach entwickelt sich aus der anfänglichen Kerngemeinschaft von sechs Staaten die heutige EU.

1954 – Pariser Verträge

Am 23. Oktober wird die Bundesrepublik nach dem Scheitern der EVG in die NATO und in die neu geschaffene Westeuropäische Union aufgenommen.

1957 – Römische Verträge

In Rom unterzeichnen die sechs Gründerstaaten die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschafts- und Atomgemeinschaft (EWG, EURATOM).

1968 – Zollunion

Abschaffung der Zölle in der Europäischen Gemeinschaft.

1973 – Erste Erweiterung

Am 01.01. treten Großbritannien, Irland und Dänemark der Europäischen Gemeinschaft bei.

1979 – Erste Europawahl

Vom 7. bis 10. Juni wählen die Bürger in den neun Mitgliedsländern erstmals ihre Europa-Abgeordneten.

1981 – Süderweiterung I

Als zehntes Mitglied tritt am 01.01. Griechenland der EG bei.

1986 – Süderweiterung II

Die EG umfasst jetzt zwölf Mitglieder: Am 1. Januar treten Spanien und Portugal der Gemeinschaft bei.

1990 – Deutsche Einheit

Auch die fünf ostdeutschen „neuen“ Bundesländer der Europäischen Gemeinschaft gehören mit der Vereinigung am 03.10. Deutschlands an.

1993 – Kopenhagener Kriterien

Am 21. und 22. Juni beschließt der Europäische Rat in Kopenhagen die Kriterien für einen Beitritt.

1995 – Norderweiterung / Schengener Abkommen

Am 01.01. treten Finnland, Schweden und Österreich der Europäischen Union bei.

Die in Schengen getroffene Vereinbarung trat am 26.03. in Kraft: Es werden keine Personenkontrollen mehr an den Grenzen zwischen den Benelux-Staaten, Deutschland, Frankreich, Spanien und Portugal durchgeführt.

1999 – Währungsunion / Vertrag von Amsterdam

Einführung einer gemeinsamen Währung in der Europäischen Union. Die Europäische Zentralbank (EZB) nimmt in Frankfurt ihre Arbeit auf: Das vorrangige Ziel ist es, die Preisstabilität in Europa zu gewährleisten.

In Kraft trat der Vertrag von Amsterdam am 01. Mai. Ziel ist die Reform der EU-Institutionen zur Vorbereitung auf den Beitritt neuer Mitgliedstaaten.

2002 – Euro-Bargeld

Am 01.01. ist die letzte Stufe mit der Einführung von Euro-Banknoten und -Münzen der Währungsunion erreicht. Der Euro wird in zwölf EU-Staaten alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel.

2003 – Vertrag von Nizza

Der Vertrag von Nizza tritt am 1. Februbar in Kraft. Wichtigste Neuerungen sind Bestimmungen über die geänderte Zusammensetzung der Kommission und eine neue Stimmengewichtung im Ministerrat (ab November 2004).

2004 – Osterweiterung I

Die fünf mitteleuropäischen Staaten Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn, die drei baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen sowie die Mittelmeerinseln Malta und Zypern treten der Europäischen Union bei.

2005 – Beitrittsverhandlungen mit Kroatien und der Türkei

Die Gespräche über eine Mitgliedschaft der Türkei erweisen sich als problembeladen. Erfolgreich hat Kroatien den Beitrittsprozess abgeschlossen und tritt am 1. Juli 2013 als 28. Mitgliedstaat der EU bei.

2007 – Osterweiterung II / Europäische Verfassung gescheitert

Niederländer und die Franzosen lehnen in Volksabstimmungen den Verfassungsvertrag ab. Wesentliche Inhalte der gescheiterten „EU-Verfassung“ sollen in einen neuen Reformvertrag übernommen werden.

2009 – Vertrag von Lissabon

Nach dem Scheitern des Verfassungsvertrages soll der neue Reformvertrag die EU effizienter, demokratischer und bürgernäher gestalten.

weisen sich als problembeladen. Erfolgreich abgeschlossen hat den Beitrittsprozess Kroatien und wird vorausschließlich am 01.07.2013 als 28. Mitgliedstaat der EU beitreten.

2013 – Osterweiterung III

Kroatien wird das 28. Mitglied der Europäischen Union.

weisen sich als problembeladen. Erfolgreich abgeschlossen hat den Beitrittsprozess Kroatien und wird vorausschließlich am 01.07.2013 als 28. Mitgliedstaat der EU beitreten.

Die rechtlichen Grundlagen der Europäischen Union (EU) sind in den verschiedenen Verträgen vereinbart und von den Mitgliedstaaten ratifiziert.

Die aktuelle vertragliche Basis der EU bildet der 2009 geschlossene Vertrag von Lissabon. Er definiert das Wesen der Union und ihre politische Arbeitsweise. Hier greift er auf eine lange vertragsrechtliche Tradition des europäischen Integrationsprozesses zurück.

Zu den wichtigsten Meilensteinen gehören:

  • die Römischen Verträge von 1957
  • der Fusionsvertrag im Jahr 1967 (Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften)
  • die Einheitliche Europäische Akte im Jahr 1986
  • der Vertrag über die Europäische Union (Vertrag von Maastricht) im Jahr 1992
  • der Vertrag von Amsterdam im Jahr 1997
  • der Vertrag von Nizza im Jahr 2002

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