Die Europäische Union beruht auf rechtsstaatlichen Grundsätzen. Das bedeutet, dass jedes Handeln der Union auf Verträgen beruht, die von allen Mitgliedern freiwillig verhandelt und demokratisch verabschiedet werden. Drei Gründungsverträge bilden das Fundament der heutigen Europäischen Gemeinschaft:

  • der Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag, EUV)
  • der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag, EGV)
  • der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom-Vertrag)

Um die bestehenden Verträge den Entwicklungen in der Gesellschaft anzupassen, wurden weitere zahlreiche Verträge geschlossen, die die bestehenden Verträge aktualisieren und anpassen.

 

Die wichtigsten Verträge in chronologischer Reihenfolge

Der Vertrag von Lissabon

Die Verabschiedung des Vertrags von Lissabon hatte das Ziel, eine jahrelange Reformdebatte in der Europäischen Union abzuschließen. Nachdem die zuvor geplante Verfassung in Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden scheiterte, wurden unter deutscher Ratspräsidentschaft 2007 die Weichen in Richtung Reformvertrag gestellt. Da der Vertrag in einigen Ländern durch Volksentscheide gebilligt werden musste, konnte er erst im Jahr 2009 endgültig in Kraft treten.

Wie bisher basiert die EU auf zwei Verträgen. Das Grundsätzliche steht im Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag). Weitere Bestimmungen enthält der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der zuvor Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft hieß.

Die Unterscheidung zwischen Europäischer Union und Europäischer Gemeinschaft

Vertrag von Lissabon

entfällt – es gibt nur noch die Europäische Union. Sie hat Rechtspersönlichkeit, darf somit zum Beispiel internationale Verträge abschließen.

Um die Außenpolitische Macht der Union zu stärken, wurde das Amt des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik geschaffen. In dieser Position sind die Funktionen des EU-Außenbeauftragten und des EU-Außenkommissars gebündelt. Mit dem neuen Amt bekommt die EU-Außenpolitik erstmals ein einheitliches Gesicht.

Eine wichtige Neuerung im Vertragswerk von Lissabon betrifft die oftmals kritisierte Unklarheit über die Kompetenzen der Union. Mittlerweile wird zwischen der ausschließlichen, geteilten und unterstützenden Gesetzgebungskompetenz der EU unterschieden. Allerdings gehören nur wenige Bereiche zur ausschließlichen Zuständigkeit der Union: Das betrifft die Zollunion, Wettbewerbsregeln im Binnenmarkt, Währungspolitik für die Euro-Zone, Naturschutz in den Meeren sowie die gemeinsame Handelspolitik. Die Union darf unabhängig über internationale Verträge verhandeln, wenn ihr eigener Zuständigkeitsbereich betroffen ist oder die Mitgliedstaaten sie damit beauftragen.

 

Download Vertrag von Lissabon

Am 26. Februar 2001 wurde der Vertrag von Nizza unterzeichnet und am 1. Februar 2003 trat er in Kraft.
Damit die EU auch nach der Erweiterung auf 25 Mitgliedstaaten ihre Aufgaben erfüllen konnte, nahm der Vertrag von Nizza  Änderungen an den Gründungsverträgen (EU- und EG-Vertrag) vor. Der EU- und EG-Vertrag sowie die Änderungen von Nizza wurden in einer konsolidierten Fassung zusammengeführt. Diese bildet die vertragliche Grundlage für das Handeln der EU.

 

Vollständigen Wortlaut des Vertrags von Nizza herunterladen

Der Vertrag von Amsterdam wurde am 2. Oktober 1997 unterzeichnet und trat am 1. Mai 1999 in Kraft. Er vertiefte die Effizienz und Handlungsfähigkeit der EU. Außerdem bekam das Parlament mehr Möglichkeitenzur Mitbestimmung. Des Weiteren wurden die Grundlagen für die europäische Zusammenarbeit in den Bereichen innere Sicherheit und Beschäftigung verbessert.

 

Vollständigen Wortlaut des Vertrags von Amsterdam herunterladen

Der Vertrag von Maastricht

Vertrag von MaastrichtNach den Römischen Verträgen stellte der Vertrag von Maastricht, unterzeichnet am 7. März 1992 in der niederländischen Stadt Maastricht, den bis dato größten Schritt der Europäischen Integration dar. Mit dem Vertrag werden die Inhalte der Römischen Verträge aus dem Jahr 1957 ausgeweitet und um neue Punkte ergänzt.

Mit dem Vertrag von Maastricht wurden neben der bisherigen EWG und der EURATOM die Europäische Union und damit das sogenannte Drei-Säulen-Modell geschaffen. Ein zentraler Punkt des Vertragswerks ist der Beschluss der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, in deren Folge am 1. Januar 1999 der Euro zunächst als Buchwährung und am 1. Januar 2002 als Bargeld eingeführt wurde. Bis auf Dänemark und Großbritannien haben sich alle Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel einzuführen.

Neben der Formulierung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik wurde weiterhin die Unionsbürgerschaft eingeführt. Sie ersetzt zwar nicht die nationale Staatsbürgerschaft eines Mitgliedslandes, berechtigt jedoch alle Einwohner der Union unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit an Kommunalwahlen teilzunehmen, Petitionen an das Europäische Parlament zu richten und den Wohnsitz in jedem Land der EU frei zu wählen.

Desweitern wurde mit Inkrafttreten des Vertrages die Europäische Polizeibehörde (Europol) gegründet und die Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich der Justiz und des Inneren beschlossen.

der Vertrag von MaastrichtDem Vertrag von Maastricht ist ein Protokoll über die gemeinsame Sozialpolitik beigefügt. In diesem Protokoll einigt man sich darauf, dass man zukünftig Mindestnormen für das Arbeitsrecht einführt und einen größeren sozialen Dialog betreibt. Großbritannien war das einzige Land, das diesem zusätzlichen Protokoll nicht zustimmte.

Um die EU demokratischer zu machen, wurde das EU-Parlament gestärkt, indem es teilweise auf die gleiche Ebene wie der Ministerrat gestellt wurde und ein Mitentscheidungsrecht erhielt. Dieses Recht weiten spätere Verträge noch aus. Zudem werden zum ersten Mal politische Parteien auf EU-Ebene anerkannt. Dadurch können diese Parteibündnisse mit Fördermitteln aus dem Topf der EU rechnen.

 

Vollständigen Wortlaut des Vertrags von Maastricht herunterladen

In Luxemburg und Den Haag wurde am 17. bzw. 28 Februar 1986 die Einheitliche Europäische Akte (EEA) unterzeichnet. Sie trat im folgenden Jahr am 1. Juli in Kraft.
Um den Binnenmarkt zu realisieren, enthielt die EEA Anpassungen am EWG-Vertrag. Außerdem führte die Akte Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat ein und stärkte die Rolle des Europäischen Parlaments.

 

Vollständigen Wortlauf der Einheitlichen Europäischen Akte herunterladen

Die Römischen Verträge

Um den Erfolg der Montanunion weiter zu fördern und den Frieden auf dem Kontinent dauerhaft zu stärken, einigten sich die Regierungen von Frankreich, der Bundesrepublik, Italien, Belgien, Luxemburg und den Niederlanden auf die Gründung einer Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und einer Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM).

Vetrag von RomDie Römischen Verträge, in denen die Ziele dieser zwei Säulen der zukünftigen europäischen Zusammenarbeit festgehalten wurden, konnten nach intensiven Verhandlungen schließlich am 25. März 1957 feierlich von den Vertretern der sechs Vertragsländer unterzeichnet werden. An diesem regnerischen Tag konnte die Grundlage für das Europa geschaffen werden, welches in den nächsten Jahrzehnten weiter zusammenwuchs, zu dem Kontinent, den wir heute kennen.

Die Ziele der EWG waren unter anderem die Sicherung von fairem, freien Handel und Wettbewerb durch den Wegfall von Zollschranken zwischen den Mitgliedsländern sowie eine engere Verbindung der einzelnen Staaten durch eine gemeinsame Verkehrs-, Handels- und Landwirtschaftspolitik. Ein weiterer wesentlicher Punkt war die Schaffung eines gemeinsamen Raumes für freien Dienstleistungs-, Personen- und Warenverkehr in Westeuropa.

Die Verträge von RomEURATOM sollte den europaweiten Aufbau der noch jungen Kernenergie und den Austausch von Know-how unter den Mitgliedsländern fördern, um die Sicherheit und die friedliche Nutzung dieser damals revolutionären Technologie zu garantieren.

Die große historische Bedeutung der Römischen Verträge liegt neben den wirtschaftlichen Aspekten vor allem darin, dass sich nur 12 Jahre nach dem Ende des grausamsten Krieges in der Geschichte der Menschheit ehemalige Kriegsgegner auf eine neue Friedensordnung einigten und damit die jahrhundertealten Konflikte in Europa beseitigten. Vor allem Deutschland und Frankreich, einst erbitterte Gegner, bewiesen in den darauffolgenden Jahren, wie aus ehemaligen Erzfeinden Wirtschaftspartner und schließlich Freunde werden konnten.

 

Vollständigen Wortlaut zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft herunterladen

Am 18. April 1951 unterzeichneten Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande in Paris den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Es handelte sich dabei um einen Europäischen Wirtschaftsverband und einen Vorläufer der EG, der unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg entstand. Alle Mitgliedstaaten hatten Zugang zu Kohle und Stahl, ohne Zölle zahlen zu müssen. Darüber hinaus wurde eine hohe Behörde geschaffen, die bezüglich der Kohle- und Stahlproduktion gemeinsame Regelungen für alle Mitglieder treffen sollte.

Der Vertrag trat am 23. Juli 1952 in Kraft und lief 50 Jahre später, am 23. Juli 2002, aus.

 

Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl herunterladen