Die Institutionen der Europäischen Union (EU) haben jewiels einen unterschiedlichen Aufgabenbereich und arbeiten dennoch eng zusammen. Die Institutionen sind in sieben wichtige Entscheidungsgremien unterteilt. Im Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag, EUV) heißt es:

Bestimmungen über die Organe

Artikel 13

(1) Die Union verfügt über einen institutionellen Rahmen, der zum Zweck hat, ihren Werten Geltung zu verschaffen, ihre Ziele zu verfolgen, ihren Interessen, denen ihrer Bürgerinnen und Bürger und denen der Mitgliedstaaten zu dienen sowie die Kohärenz, Effizienz und Kontinuität ihrer Politik und ihrer Maßnahmen sicherzustellen.

Die Organe der Union sind:

(2) Jedes Organ handelt nach Maßgabe der ihm in den Verträgen zugewiesenen Befugnisse nach den Verfahren, Bedingungen und Zielen, die in den Verträgen festgelegt sind. Die Organe arbeiten loyal zusammen.

(3) Die Bestimmungen über die Europäische Zentralbank und den Rechnungshof sowie die detaillierten Bestimmungen über die übrigen Organe sind im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union enthalten.

(4) Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission werden von einem Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie einem Ausschuss der Regionen unterstützt, die beratende Aufgaben wahrnehmen.

Institutionelles Geflecht der Europäischen Union (EU)

Die Arbeitsweisen der unterschiedlichen Institutionen der Europäischen Union (EU) sind in verschiedenen europäischen Verträgen festgeschrieben. Der Vertrag von Lissabon bildet die Vertragsgrundlage für die Entscheidungsverfahren und die Funktionsweise der Institutionen.

So funktioniert das Zusammenspiel der Institutionen in der Europäischen Union (EU):

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Weitere Instutitionen & Einrichtungen der EU

Der Sitz des Ausschusses ist in Brüssel. Der Ausschuss der Regionen wird bei Rechtsetzungsvorschlägen angehört, die sich in den Bereichen Verkehr, Gesundheit, Beschäftigung oder Bildung unmittelbar auf die kommunale und regionale Ebene beziehen. Zu seinen 353 Mitgliedern gehören in der Regel führende Regionalpolitiker und Bürgermeister.

Offizielle Webseite vom Ausschuss der Regionen

Ausschuss der Regionen

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ist eine beratende Einrichtung der EU und setzt sich aus Vertretern von Arbeitnehmer- und -geberorganisationen sowie anderen Interessenvertretern zusammen.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)

Wirtschafts- und Sozialausschuss

Er legt dem Rat der Europäischen Union, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament Stellungnahmen zu EU-Themen vor und bildet so eine Brücke zwischen den Entscheidungsorganen der EU und ihren Bürgerinnen und Bürgern.

Die Europäische Investitionsbank (EIB) befindet sich im gemeinsamen Besitz der EU-Mitgliedstaaten. Sie hat folgende Zielsetzungen:

  • Europas Potenzial in Bezug auf Wachstum und Beschäftigung voll ausschöpfen
  • Maßnahmen gegen den Klimawandel unterstützen
  • EU-Politik außerhalb der EU fördern
Die offizielle Webseite der Bank der Europäischen Union

Europäische Investitionsbank (EIB) Logo

Im Rahmen ihrer Aufgaben müssen die EU-Organe, -Instutitionen und -Einrichtungen gelegentlich personenbezogene Informationen ihrer Bürgerinnen und Bürger verarbeiten – in elektronischer, schriftlicher oder visueller Form. „Verarbeitung“ bedeutet das Sammeln, Erfassen und Speichern sowie Abrufen, Verschicken, Sperren oder Vernichten von Daten. Der Europäische Datenschutzbeauftragte sorgt für die Einhaltung strenger Datenschutzregeln.

Offizielle Webseite des EDSP

Europäische Datenschutzbeauftragte Logo

Die bzw. der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltung der Institutionen und Einrichtungen der Europäischen Union.

Beschwerden können von Staatsangehörigen oder Bürgerinnen und Bürgern von EU-Ländern sowie von in der EU ansässigen Unternehmen und Organisationen eingereicht werden.

Die offizielle Webseite des Europäischen Bürgerbeauftragten

Europäischer Bürgerbeauftragter Logo

Instutitionen und Organe für Europa

Europarat

Der Europarat ist eine internationale Organisation in Europa, dem 47 Mitgliedstaaten (z.B. auch die Türkei und Russland) mit mehr als 820 Millionen Menschen angehören. Ihr Ziel ist vor allem, die Demokratie, die Menschenrechte und die europäische kulturelle Identität voranzubringen.Der Hauptsitz ist in Straßburg.
Der Europarat ist keine Institution der EU, auch wenn beide dieselbe Flagge und Hymne verwenden.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wurde 1959 gegründet und wacht über die Einhaltung der Grundrechte, die in der Europäischen Konvention für Menschenrechte festgelegt sind. Diese wurde im Jahr 1950 vom Europarat angenommen und definiert die Grundrechte und Grundfreiheiten, zu deren Gewährleistung für ihre Bürger sich die Mitgliedstaaten verpflichten. Die Anzahl der Richter entspricht der Anzahl der Staaten, welche die Konvention ratifiziert haben (heute 47 Staaten). Jede Person, die der Ansicht ist, dass ihre Grundrechte gemäß der Konvention durch einen Staat verletzt werden, kann vor dem Gerichtshof Klage einreichen.


OECD

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (englisch Organisation for Economic Co-operation and Development, OECD) ist eine internationale Organisation mit 34 Mitgliedstaaten, die sich der Demokratie und Marktwirtschaft verpflichtet fühlen. Die meisten OECD-Mitglieder gehören zu den Ländern mit hohem Pro-Kopf-Einkommen und gelten als entwickelte Länder. Sitz der Organisation und ihrer Vorgängerorganisation OEEC (Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit) ist seit 1949 Schloss La Muette in Paris.


EFTA

Die Europäische Freihandelsassoziation (englisch European Free Trade Association, EFTA) ist eine 1960 in Stockholm gegründete internationale Organisation. Zielsetzung ist die Förderung von Wachstum und Wohlstand ihrer Mitgliedstaaten und die Vertiefung des Handels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den westeuropäischen Ländern wie auch der Welt insgesamt. Gleichzeitig soll sie ein Gegengewicht zu den Europäischen Gemeinschaften bilden. Nach ihrem Übereinkommen (geändert 2001) stellt die EFTA eine in ihrem Anwendungsbereich begrenzte Freihandelszone zwischen ihren Mitgliedern ohne weitere politische Zielsetzungen dar.

Seit 1995 gehören ihr nur noch Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz sowie Island an, das 2009 einen Antrag auf Aufnahme in die Europäische Union gestellt hat.


Versammlung der Regionen Europas

Die Versammlung hat fast 230 Mitgliedsregionen aus 35 Ländern und 15 interregionale Mitgliedsorganisationen und ist somit das größte unabhängige Netzwerk von Regionen in Europa.

Gegründet im Jahr 1985 ist die VRE ein Forum interregionaler Kooperation und ein Netzwerk regionaler Interessen auf der europäischen Bühne. Die Politik der VRE wird durch ein Präsidium und einen Vorstand, die aus regionalen Präsidenten und hochrangigen Politikern bestehen, bestimmt. Diese Politik wird in 3 Kommissionen und 2 ständigen Ausschüssen umgesetzt, die ihrerseits von regionalen Politikern geleitet und von Mitarbeitern des VRE-Sekretariats in Straßburg und Brüssel koordiniert werden.


Eurokorps

Das Eurokorps ist ein multinationaler militärischer Großverband von Deutschland, Frankreich, Belgien, Spanien und Luxemburg. Allen Mitgliedstaaten der EU und allen NATO-assoziierten Staaten steht der Beitritt offen. Das Korps stellt Kräfte für EU- und NATO-Missionen, u. a. für die schnelle Eingreiftruppe der NATO.