Arved Schönberger
Von Beitrittskandidaten zu Beitritt (zu Austritt)
Die Geschichte der Europäischen Union ist von einer stetigen Expansion geprägt. Was 1951 mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl begann und die Staaten Frankreich, Italien, Niederlande, Belgien, Luxemburg und Deutschland umfasste, erlangte als Europäische Union 2013 mit dem Beitrittskandidaten Kroatien ihren bis dato Höhepunkt und umfasste 28 Länder. Nur einmal ging es in die andere Richtung. Mit dem Austritt Großbritanniens, dem sogenannten Brexit, 2020 verlor das Staatenbündnis ein gewichtiges Mitglied.
Abgesehen von dieser Ausnahme stehen die Zeichen jedoch weiter auf Expansion. Eine Reihe von Ländern stehen auf der Liste der Beitrittskandidaten. Dazu gehören die Balkanländer Albanien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Serbien sowie die Republik Moldau, Nord Mazedonien, die Türkei und seit 2022 die Ukraine. Als potentielle Beitrittskandidaten, die noch nicht den Status eines offiziellen Beitrittskandidaten haben, sind Georgien und der Kosovo gelistet.
Der lange Weg vom Beitrittskandidaten zum Vollmitglied
Um den Status eines Beitrittskandidaten zu erlangen, muss ein Antrag beim Rat der EU auf Mitgliedschaft gestellt werden. Dazu müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt werden, die unter dem Namen „Kopenhagener Kriterien“ zusammengefasst sind. Dazu zählen etwa ein stabiles, demokratisches System, Rechtsstaatlichkeit, eine stabile Marktwirtschaft, Menschenrechte, Schutz von Minderheiten und dergleichen. Die Werte der Union sollten schon weitestgehend mit denen des Beitrittslandes übereinstimmen. Zudem müssen die Kandidaten dazu bereit sein die Regeln, Standards, Rechtsvorschriften und die Praxis des EU-Rechts vollständig zu übernehmen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt und die Kommission gibt ein positives Urteil, vergibt der Rat ein Verhandlungsmandat. Danach werden die Verhandlungen Kapitelweise aufgenommen, überwacht und abgeschlossen. Am Ende ratifizieren die EU Staaten und das Parlament den Beitritt und das Beitrittsland wird zum Vollmitglied und Teil der Staatengemeinschaft der Europäischen Union – mit allen Rechten und Pflichten. Veranschaulichen wir kurz den Prozess am jüngsten EU Mitglied. Kroatien stellte 2003 den Antrag auf Mitgliedschaft und wurde 2004 als offizieller Beitrittskandidat anerkannt. Die ersten der 35 Verhandlungskapitel wurden 2005 aufgeschlagen und 2011 endgültig abgeschlossen.
Kroatien hat es geschafft
2013 ratifizierten die letzten Länder den Beitritt und die Vollmitgliedschaft für Kroatien trat in Kraft. Es vergingen also rund 10 Jahre von der Antragsstellung bis zum erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen. Wobei auch schon vor der Antragsstellung viele Weichen Richtung EU gestellt wurden. Bis zum erfolgreichen Beitritt galt es viele Punkte zu klären. Konflikte mit dem Nachbarland Slowenien, Reformen in der Justiz, die nachhaltige Bekämpfung von Korruption, die Angleichung der Sozialsysteme – nahezu jeder gesellschaftliche Bereich erlebte durch die Verhandlungskapitel eine Bestandsaufnahme und entsprechende Reformen im Sinne der EU-Ausrichtung. Wenn Kroatien als gelungenes Beispiel für eine EU-Beitrittsverhandlung betrachtet werden kann, gilt dies im umgekehrten Sinn für die Türkei. Hier zeigt sich deutlich, dass der Weg in die EU kein automatischer Vorgang ist, der zwingend zum Erfolg führt.
Ewige Beitrittskandidaten: Türkei
Die Geschichte eines möglichen EU-Beitritts der Türkei ist lang. Bereits 1963 kam es zu einem Assoziierungsabkommen mit der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Diskussionen über einen möglichen Beitritt gab es ab 1983. Ein offizielles Beitrittsgesuch stellte die Türkei dann 1987. Erst 1999 erhielt das Land den Status eines Beitrittskandidaten und 2005 begannen die ersten Verhandlungen. Diese kamen jedoch vor Jahren zum Erliegen. Die Richtung der Entwicklung in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit, Minderheitenschutz oder auch Presse- und Meinungsfreiheit, die die Türkei einschlug, läuft den Werten und Maßstäben der EU zuwider. Statt Annährung, ist eher das Gegenteil eingetreten. Dies wurde besonders nach dem misslungenen Putschversuch 2016 offensichtlich.
Am Beispiel der Türkei zeigt sich deutlich, dass es eine gewisse Kompatibilität mit dem westlichen Kerneuropa bedarf, damit die Beitrittsverhandlungen erfolgreich verlaufen. Zu groß scheinen die Unterschiede in vielen elementaren Bereichen. Da ist der kulturelle Unterschied zwischen einem christlich geprägten Westeuropa und der muslimischen Tradition der Türkei. Selbst geographisch gesehen, befindet sich nur ein Teil der Türkei tatsächlich auf dem europäischen Kontinent. Elementar sind auch das Wohlstandsgefälle und die wirtschaftliche Lage.
Trotz großer Fortschritte in den letzten Jahrzehnten ist das Wirtschaftsniveau, verglichen mit Westeuropa, niedrig. Armut und prekäre Lebensbedingungen sind gerade in ländlichen Gegenden ausgeprägt. Das Durchschnittseinkommen betrug 2017 rund 800 Euro. Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf liegt zwar deutlich unter dem EU-Durchschnitt, unter den Beitrittskandidaten allerdings mit am höchsten. Schon vor den großen Krisen Corona und Ukraine Krieg schwächelte die Wirtschaft, die vor allem auch durch große staatliche Infrastrukturprojekte gepusht wurde. Aktuell machen hohe Inflationsraten der Bevölkerung zunehmend zu schaffen.
Beitritt Ja oder Nein?
Unter den jetzigen Verhältnissen hätte die Türkei wohl keine Aussicht auf Aufnahme als Beitrittskandidat. Zu lang ist die Defizit-Liste in essentiellen Punkten des Systems. Die autoritäre Herrschaftsstruktur, die Unterdrückung von Minderheiten, kriegerische Handlungen, mangelnde Rechtsstaatlichkeit, eingeschränkte Meinungs- und Pressefreiheit – alles tendenziell in einer eher negativen Entwicklung – um nur die Kernpunkte zu nennen, lassen einen möglichen Beitritt zur EU derzeit zunehmend aussichtslos erscheinen. Unabhängig davon ist die Türkei ein wichtiger Partner. Das Flüchtlingsabkommen zwischen der EU und der Türkei von 2016 beispielsweise ist zwar umstritten, milderte aber den Aufnahmedruck an den EU Außengrenzen, speziell in Griechenland, erheblich.
Heute gilt die Türkei als eines der größten Aufnahmeländer für Flüchtlinge weltweit. Knapp 4 Millionen Flüchtlinge leben Anfang 2023 in der Türkei, der Großteil davon kommt aus Syrien. Zudem spielt das NATO Mitglied eine gewichtige ordnungspolitische Rolle. Die Bindung an die EU und das westliche Wertesystem ist daher von großem Interesse. Der Status als EU Beitrittskandidat kann positiv auf die Entwicklung der Türkei wirken. Allerdings können unrealistische Erwartungen oder das Übersehen allzu großer Widersprüche auch kontraproduktiv sein, so dass aus Frust und Enttäuschung eine entgegengesetzte Richtung eingeschlagen wird. Derzeit sind es vor allem innenpolitische Erwägungen des Präsidenten Erdogans, die das Verhältnis gegenüber der EU bestimmen.
Der dünne Faden der EU Beitritts-Aussichten sollte jedoch nicht abreißen, verhindert dieser doch eventuell ein noch rasanteres Abgleiten der Türkei Richtung Despotismus. Die Zweischneidigkeit dabei ist allerdings der zunehmende Rechtfertigungsdruck. Wann ist die Grenze erreicht, an der Konsequenzen folgen? Schließlich überschmückt der Status als Beitrittskandidat auch die sich verdunkelnde Realität und birgt die Gefahr einer Rückkoppelung. Gerade in Zeiten, wo es innerhalb der EU eine Reihe von Staaten mit problematischer Rechtsstaatlichkeitsentwicklung gibt, wären klare Kanten und Grenzen ein wichtiges Signal.
Mit der Wiederaufnahme von Beitrittsverhandlungen ist wohl so schnell nicht zu rechnen. Fraglich bleibt ob überhaupt der Beitrittsstatus bei der derzeitigen politischen Entwicklung des Erdogan Regimes beibehalten werden sollte. Hier gilt es genau abzuwägen und Linien zu definieren, damit die hehren Absichten nicht in ihr Gegenteil umschlagen und mehr destruktiv als positiv wirken. Entscheidend ist die Entwicklung in der Türkei selbst, wird es ihr gelingen den „Erdoganismus“ irgendwann hinter sich zu lassen und auf den Pfad der Rechtsstaatlichkeit und des Humanismus zurückzukehren, oder befindet sich die Türkei in einer Einbahnstraße – hin zu diktatorischen Verhältnissen mitsamt all ihren Unterdrückungen und kriegerischen Verhältnissen gegenüber Minderheiten wie den Kurden und Andersdenkenden.
Wahlen in der Türkei
So wie es aussieht, haben die Wahlen im Mai 2023 nicht den erhofften Wandel gebracht. Nach bisherigen Stand sieht es nach einer Wiederwahl Erdogans aus und im Parlament konnte das Rechtsaußen- und Religiöse- Lager sogar noch zulegen. Der bisherige Kurs hin zu mehr Autoritarismus, Einschränkung der Press- und Meinungsfreiheit, Repressionen gegenüber Kritikern und Opposition wird sich wohl weiter verschärfen und damit ist der Weg hin zur Wiedereröffnung der Beitrittsverhandlungen weiter versperrt.
Inwiefern am aktuellen Status etwas geändert werden sollte, muss wie weiter oben ausgeführt, abgewogen werden. Wahrscheinlich ist jedoch die Beibehaltung des derzeitigen Status, dass die Türkei weiter offizieller Beitrittskandidat bleibt, die Verhandlungen darüber aber auf absehbare Zeit eingefroren bleiben.
Schnelldurchlauf Ukraine?
Kurz nach Kriegsbeginn am 24.Februar 2022 stellte die Ukraine den Antrag auf EU-Mitgliedschaft. Das angegriffene Land erhielt am 23. Juni 2022 offiziell den Status als Beitrittskandidat, zusammen mit der Republik Moldau. Georgien stellte ebenfalls wenige Tage nach Kriegsbeginn einen Antrag. Zusammen mit Kosovo gilt Georgien als potentieller Beitrittskandidat, sozusagen einer Vorstufe zum offiziellen Beitrittskandidat.
Doch ist die offizielle Anerkennung der Ukraine als Beitrittskandidat mehr als bloße Symbolik, ein Land im Krieg, dessen Ausgang ungewiss ist? Zunächst ist es wohl tatsächlich ein Symbol der Unterstützung und für die Anerkennung des bisherigen Weges. Die Annährung der Ukraine an die EU fand von Anbeginn in einem Spannungsfeld mit Russland statt. Als ehemalige Sowjetrepublik war die wirtschaftliche und politische Verflechtung mit Russland traditionell stark. Die Orientierung gen Westen konnte nur zu Ungunsten des Einflusses Russlands geschehen. Zumal ein erheblicher Teil der Ukrainer russischsprachig ist und einer Westanbindung skeptisch gegenüber steht bzw. stand.
Der Konflikt gipfelte in der „Euro-Maidan“ Revolte 2014. Ein Assoziierungsabkommen mit der EU wurde durch den damaligen Präsidenten aufgrund des Drucks aus Russland und problematischen Verhandlungen mit der EU auf Eis gelegt. Es kam zu den gewalttätigen Maidan-Protesten, die letztendlich zum Sturz der Janukowitsch Regierung führten. Eine pro westliche Allianz übernahm die Macht, so dass das Assoziierungsabkommen 2016 in Kraft treten konnte. In unmittelbarer Folge der Maidan-Revolte verschlechterte sich das Verhältnis zu Russland. Aus Angst um ihre Schwarzmeerflottenstützpunkte annektierte Russland 2014 die Krim und ein Bürgerkrieg im Osten des Landes entflammte.
Seit 2019 ist die Bestrebung der Ukraine zum Beitritt in die EU sowie NATO verfassungsrechtlich verankert. Gegen den Status als offizieller Beitrittskandidat sprachen jedoch einige gravierende Punkte. Neben den heißen Konfliktherden im Osten des Landes und der Krim-Frage, ist die Korruption weit verbreitet. Laut Transparancy International gilt die Ukraine als eines der korruptesten Länder Europas. Daneben gibt es Defizite bei der Rechtsstaatlichkeit, der Meinungs- und Pressefreiheit, demokratische Faktoren, dem oligarchisch geprägten Wirtschaftssystem und ein Wohlstandsgefälle – nur um die wichtigsten Punkte zu nennen.
Rechtsstaatlichkeit vs. Korruption
Die Partei Selenskys, Diener des Volkes, ist zwar für ihr Versprechen gegen die Korruption vorzugehen gewählt worden, konnte dies in der Praxis allerdings kaum umsetzen. Kurz, die Ukraine war vor Kriegsbeginn weit davon entfernt, die Kriterien für einen EU-Beitritt zu erfüllen. Nach dem Einmarsch russischer Truppen verschlechterten sich diese Kriterien weiter. Das Kriegsrecht bringt weitere gravierende Einschränkungen in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit, individueller Rechte und Freiheiten mit sich. So gibt es Zwangsrekrutierungen der männlichen Bevölkerung, Ausreiseverbote, Parteienverbote und Einschränkungen der Pressefreiheit. Die Ukraine befindet sich im Krieg – mit all den Konsequenzen die sich daraus ergeben. Somit kann es im Grunde nur eine symbolische Geste sein, das Land als offiziellen Beitrittskandidaten aufzunehmen.
Die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit einem Land, dass sich im Krieg befindet, sind im Grunde ausgeschlossen. Es fehlt die stabile Basis und widerspricht so ziemlich Allem, was es braucht, um ein geordnetes Beitrittsverfahren durchzuführen. Die Anerkennung des Status als Beitrittskandidat kann als Symbol für den Beistand der EU zur Ukraine gelten, als Hoffnungsschimmer für die Unterstützung und die Zeit nach dem Krieg. Es kann den Rahmen und das Leitbild bilden für den Wiederaufbauprozess. Ein EU-Beitritt im Schnellverfahren, wie es sich vielleicht einige wünschen würden, ist nicht zu erwarten. Der Schaden und die Risiken für die gewachsene Staatengemeinde wären unkalkulierbar.
Europa reicht die Hand
Mit dem Signal, die Ukraine als Beitrittskandidaten anzuerkennen, hat sich die EU schon weit aus dem Fenster gelehnt. Die ausgestreckte Hand steht im besten Sinne für Hoffnung am Ende der Dunkelheit, dem Pfad der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und des Humanismus weiter zu folgen und nicht in Barbarei zu versinken. Die Werte der EU sollen auch durch die Unterstützung der Ukraine transportiert werden, auch wenn der Krieg eher Gegenteiliges fördert. Die EU gilt neben einzelnen Staaten schon jetzt als wichtigster Verbündeter und Unterstützer im Verteidigungskampf der Ukraine. Die Entscheidung für die Westanbindung war nicht zuletzt einer der Eskalationsfaktoren gegenüber Russland. Folgerichtig ist daher dieser Beistand.
Voraussetzung für ernste Beitrittsverhandlungen ist jedoch die Beendigung des Krieges. Hier sollte sich die EU ihrer Rolle bewusst sein und auf ein schnellstmögliches Ende hinarbeiten. Erst dann können im Wiederaufbauprozess die richtigen Weichen für einen Beitritt gestellt werden und die EU ein wichtiger Partner sein. Bis dahin bleibt der Beitrittsstatus ein wichtiges Symbol für die Ukraine – auch wenn die Seriosität darunter ein wenig leidet.
Grenzen der Expansion
8 offizielle Beitrittskandidaten und 2 potentielle Beitrittskandidaten stehen vor der Tür und bitten um Einlass in die EU. Von derzeit 27 Mitgliedern würde das Staatenbündnis auf 37 wachsen, sollten alle Kandidaten einmal aufgenommen sein. Nach bisherigem Muster würde die Kandidatenliste jedoch bestimmt auch weiterwachsen.Kandidaten wie die Türkei oder Ukraine würden durch ihre schiere Größe und ihren inhärenten Konflikten das Antlitz der bisherigen EU stark verändern.
Mit Kosovo und Serbien stehen sich zwei Konfliktparteien gegenüber – auch Griechenland, Nord-Mazedonien und die Türkei stehen in ihren eigenen Spannungsfeldern.Die Gefahr, dass sich die EU zu einem nicht handlungsfähigen Pulverfass entwickelt, ist bei diesen Expansionsbestrebungen nicht von der Hand zu weisen. Schon jetzt bedarf es Reformen in Richtung Transparenz und Demokratisierung – die Bindung der Bürger an die EU muss gestärkt werden. Das Beispiel Großbritannien sollte als Anlass genommen werden, den inneren Zustand auf den Prüfstand zu heben. Anlass zur Sorge gibt es genug. Antidemokratische Tendenzen und ein zunehmender Rechtsruck sägen an den Grundpfeilern der EU.
Aber auch die EU selbst muss handlungsfähig bleiben, eigene Demokratiedefizite erkennen, den Grundwerten treu bleiben – Menschenrechte enden eben nicht an den Außengrenzen – nur so kann sie von innen strahlen und erfährt Unterstützung durch ihre EU-Bürger.Eine wirtschaftslastige oder auf geopolitischen Interessen ausgerichtete Expansionspolitik darf eine innere Konsolidierung nicht überschatten.
Gemeinsam gilt es zudem eine langfristige Strategie zu entwickeln, wohin die EU überhaupt will – was für Ziele werden langfristig angestrebt? – Wo sind die Grenzen der Expansion? – Was bedeutet eine Europäische Union in Hinblick auf die großen Menschheitsfragen, Frieden, Klima, Hunger, Wohlstand? – Wie kann der Einzelne partizipieren, wie kann Demokratie lebendig umgesetzt werden? Das einzigartige Projekt der EU hat bisher viel erreicht, aus ehemaligen Feinden wurden Brüder – Frieden, Wohlstand, Menschlichkeit – dieses Potential gilt es zu bewahren und zu verteidigen. Aber ohne eine kritische Auseinandersetzung über die eigene Verfassung sollte das stetige Expansionsstreben erst recht kritisch betrachtet werden. Mehr öffentliche Debatten hierzu wären wünschenswert, es gilt die Menschen mitzunehmen.
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