G wie Generaldirektion
In dieser Woche beschäftigt sich unser Europa-ABC mit dem Buchstaben G, der für Generaldirektion steht. Generaldirektionen sind eine Verwaltungseinheit der Europäischen Kommission, die jeweils für nur einen bestimmten Bereich zuständig sind. Wie viele andere Behörden haben die meisten Generaldirektionen ihren Sitz ebenfalls in Brüssel. Es gibt jeweils einen Generaldirektor, der den hochrangigsten Verwaltungsbeamten der Europäischen Union darstellt.
Der Motor Europas
Ein fähiges Team, jeweils auf einen bestimmten Politikbereich spezialisiert, bearbeitet in ihrer Abteilung, der sogenannten Generaldirektion, unter der Leitung eines Generaldirektors die von der Europäischen Kommission gefassten Beschlüsse. Um weiterhin eine politische Einflussnahme zu verhindern und um für mehr Gleichberechtigung der Staaten zu sorgen, stammen Kommissar und Generaldirektor nie aus demselben Land.
Diese Verwaltungseinheit gehört somit zu den vielen kleinen Teilen, die den Motor Europas am Laufen halten.
Die Hüterin
Die Europäische Kommission ist ein überstaatliches Organ der EU. Die Regierungen der EU-Staaten wählen die Kommissionsmitglieder, bevor das Europäische Parlament sie bestätigt. In ihren Entscheidungen sollen die EU-Kommissare unabhängig sein. Sie vertreten nur die gemeinsamen Interessen der Union, nicht die ihrer jeweiligen Herkunftsländer. Dieses vorgehen fördert ein gemeinsames europäisches Bewusstsein. Denn die europäischen Länder verbindet mehr, als sie voneinander trennt. Die Kommission ist nicht nur die Hüterin der Verträge, insofern sie über die Einhaltung des Europarechts wacht. Sie hat auch das alleinige Initiativrecht im EU-Gesetzgebungsverfahren.
Der amtierende Präsident der Europäischen Kommission ist der aus Luxemburg stammende Jean-Claude Juncker.
Wir hoffen, Sie bleiben weiterhin interessiert und verpassen keinen der nachfolgenden Buchstaben unseres Europa-ABCs.
Quellenangaben: ec.europa.eu, bundesregierung.de, bpb.de