Dieser Artikel soll dazu dienen, einen Blick hinter die Kulissen zu gewähren und ein Knäul aus Fachausdrücken zu entwirren, um für mehr Klarheit zu sorgen, was europäische Rechtsgrundlagen angeht.
Im Grunde ist die Europäische Union ein Zusammenschluss aus derzeit 28 Mitgliedstaaten, die wirtschaftlich und politisch nach dem Zweiten Weltkrieg zusammenrückten. Inzwischen gibt es ein gemeinsames europäisches Bewusstsein, die Erkenntnis, dass uns mehr verbindet, als uns voneinander trennt, und mehr als 70 Jahre Frieden.
Europäische Rechtsgrundlagen – was ist was?
Europäische Richtlinien gelten nicht direkt in den einzelnen EU-Ländern. Erlässt der europäische Gesetzgeber eine neue Richtlinie, ist diese also nicht unmittelbar anwendbar. Zuerst muss jeder Staat eigene Gesetze verfassen, um die Richtlinien umsetzen zu können und sie mit dem nationalen Recht in Einklang zu bringen.
Europäische Verordnungen sind verbindliche Rechtsakte, die unmittelbar in den Mitgliedstaaten der Union anzuwenden sind, ohne dass der nationale Gesetzgeber zuvor irgendetwas anpassen muss. Eine dieser Verordnungen klingelt uns sicher allen noch in den Ohren und war Anlass für viel Spott. Der Krümmungsgrad von Gurken wurde hiermit bestimmt. Doch was in dem allgemeinen Gelächter und dem Augenverdrehen völlig unterging, war, dass die europäischen Einzelhändler diese Regelung gefordert hatten, denn gerade Gurken lassen sich viel effizienter verpacken.
Empfehlungen sind unverbindlich und sollen zum Nach- oder Umdenken anregen. Einem Mitgliedstaat, das sich nicht an eine EU-Empfehlung hält, droht keine Strafe.
Entscheidungen richten sich meistens nur an einzelne Länder oder Unternehmen, die gegen EU-Recht verstoßen haben. Sie sind anschließend sofort umzusetzen.
Stellungnahmen bieten der Kommission, dem Parlament, dem Europarat sowie anderen europäischen Organen eine Möglichkeit, die jeweilige Position zu bestimmten Themen kundzutun. Diese sind dann nicht bindend.
EU-Gesetzgeber
Die EU kann also als europäischer Gesetzgeber auftreten und in vielen Bereichen Vorschriften erlassen, die somit für sämtliche Mitgliedsstaaten gelten. Dabei muss sich die EU jedoch immer an die Vorgaben halten, die ihr die einzelnen europäischen Länder machten. Diese Vorgaben wurden von der ganzen Union gemeinsam ausgehandelt. Was es einigermaßen unverständlich macht, wenn sich im Nachhinein einzelne Regierungen beschweren.
EU-Datenschutzgesetz
Am 25. Mai 2018 tritt das neue Datenschutzgesetz in Kraft, das das europäische Datenschutzrecht weitestgehend vereinheitlicht. Es gewährleistet somit den Schutz von Grundrechten und -freiheiten aller Unionsbürger und ihr Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Geringe Unterschiede in den Mitgliedstaaten sind dann nur noch durch die „Öffnungsklauseln“ zu erwarten. Diese bietet nationalen Gesetzgebern eine Möglichkeit, eigene Regelungen zu erlassen.
Quellenangaben: recht-kinderleicht.de, europa.eu, datenschutzbeauftragter-info.de