EIZ Rostock
Neuauflage des Élysée-Vertrages
22. Januar 1963 im Élysée-Palast in Paris – Bundeskanzler Konrad Adenauer und Frankreichs Präsident Charles de Gaulle unterzeichnen einen Vertrag, der die deutsch-französische Freundschaft offiziell besiegelt. Der Élysée-Vertrag stärkte nicht nur die Beziehungen zwischen Frankreich und Deutschland, sondern war auch wichtig für die europäische Integration. Genau 56 Jahre später wird am 22. Januar 2019 erneut ein deutsch-französisches Abkommen unterschrieben, der Vertrag von Aachen, diesmal von Bundekanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron.

Stärkung der deutsch-französischen Freundschaft
Der Vertrag von Aachen unterzeichnet im Krönungssaal des Aachener Rathauses, knüpft an den Élysée-Vertrag an und bildet die Grundlage für eine verstärkte deutsch-französische Zusammenarbeit. Der Vertrag gilt als Grundlage für deutsch-französische Projekte, so auch für den Deutsch-Französischen Bürgerfonds. Der Bürgerfonds ist seit April 2020 aktiv und wurde vom Deutsch-Französischen Jugendwerk (DFJW) umgesetzt. Sowohl die deutsche als auch die französische Regierung sind an der Finanzierung des Bürgerfonds beteiligt.

Der Deutsch-Französische Bürgerfonds
Der Bürgerfonds unterstützt deutsch-französische Projekte durch Beratung, Vernetzung und Finanzierung, wobei bis zu 80% der Projektkosten gefördert werden können. Der Fonds steht der Zivilgesellschaft offen, das heißt jeder Bürger der ein Projekt umsetzten möchte, kann die Unterstützung des Fonds in Anspruch nehmen. Dabei gibt es keine Voraussetzungen bezüglich der Sprache und des Alters. Der Bürgerfonds hat zum Ziel die Beteiligung der europäischen Zivilgesellschaft zu fördern, insbesondere steht die französisch-deutsche Freundschaft im Vordergrund.
Von der Idee zur Umsetzung
Möchte man bei der Umsetzung eines Projektes die Unterstützung des Bürgerfonds in Anspruch nehmen, durchläuft man 5 Schritte. Mehr über die Schritte von der Idee bis zum Projekt erfahren Sie hier: Hilfe und Unterstützung bei der Umsetzung von Projekten.
Für eine optimale Betreuung stehen Ihnen auch regionale Berater zur Seite.
Die Ansprechpartner für Mecklenburg-Vorpommern sind Dr. Margarete Mehdorn, VDFG für Europa e.V., rbnord@vdfg.de, Tel. 0171/5420056 und Claudia Dombrowsky, BBAG, dombrowsky@bbag-ev.de. |
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Mehr InformationenWichtige Infos in Kurzfassung
„Ich kontaktiere eine Partnerorganisation in Frankreich.“
Das Projekt soll in Kooperation mit einer französischen Partnerorganisation stattfinden. Ist noch kein Kontakt zu einer Partnerorganisation hergestellt, unterstützt der Bürgerfonds Sie bei der Vernetzung und stellt Ihnen eine Liste mit möglichen Partnerorganisationen zur Verfügung.
„Der Projektträger reicht den Förderantrag ein.“
Der Förderantrag kann online gestellt werden. Er beinhaltet eine Projektbeschreibung und einen Finanzplan sowie Angaben zum Projektträger und seinen Partnern.
„Der Förderantrag wird überprüft.“
Anhand verschiedener Kriterien wird Ihr Antrag bewertet und in eine der vier Förderkategorien eingeteilt. Kriterien sind unter anderem die deutsch-französische Relevanz, Innovation, Vernetzung oder Bürgernähe des Projektes. Die vier Kategorien bestimmen, mit welcher Fördersumme Ihr Projekt gefördert wird.
„Das Projekt findet statt!“
Der Bürgerfonds unterstützt Sie bei der Öffentlichkeitsarbeit vor, während und nach der Durchführung Ihres Projektes und stellt Ihnen dafür ein Kommunikationskit mit Hinweisen zur Verfügung.
„Der Projektträger reicht Projektbericht und Abrechnung ein.“
Das erfolgt spätestens zwei Monate nach Abschluss des Projektes und kann online eingereicht werden.
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