Todesstrafe – Ja/Nein?
Die Todesstrafe gilt als Ultima Ratio des Rechtssystems und damit härteste Bestrafung, die der Staat gegen seine Bürger verhängen kann. Noch bis in die Moderne hinein, galt das Prinzip des Alten Testaments „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ auch im Rechtssystem. Verbrechen sollten mit gleicher Münze vergolten werden und somit folgte unter anderem auf Mord die Todesstrafe. Doch mit der Entwicklung der Menschenrechte wandelte sich die Einstellung zum Verhältnis von Tat und Bestrafung. Da die menschliche Würde unantastbar ist, muss sehr genau abgewogen werden wann der Staat sich dazu entschließt diese anzugreifen, indem er sie auslöscht. Auch spielt die endgültige Sicherheit, den richtigen zu bestrafen, eine entscheidende Rolle aus psychologischer und rechtswissenschaftlicher Sicht. So kann mit modernsten Methoden zu fast 100% der richtige Täter überführt werden, doch solange eine kleine Unsicherheit bleibt, muss der Staat vor der Anwendung der Ultima Ratio zurückschrecken, da er sonst einen Missbrauch seines Gewaltmonopols begeht.
Aus diesen Gründen gibt es viele Organisationen, die Weltweit für ein Ende der Todesstrafe kämpfen. Diese wollen mit dem Welttag gegen die Todesstrafe am 10.10.17 auf die noch zu leistende Arbeit aufmerksam machen.
Wie sieht es weltweit aus?
Weltweit gibt es heute 105 Staaten, die die Todesstrafe durch ihre Verfassung untersagt haben. Sieben weitere Staaten haben die Todesstrafe in Friedenszeiten abgeschafft und in 29 Staaten steht sie zwar noch in der Verfassung, wird aber praktisch nicht mehr angewendet. 57 Staaten dagegen praktizieren immer noch die Todesstrafe. Diese Angaben sind allerdings immer mit etwas Vorsicht zu genießen, da es bei einigen Staaten schwer ist einen Einblick zu erhalten, wie und ob sich an diese Angaben gehalten wird.
Todesstrafe und die EU
In der EU ist die Todesstrafe weitestgehend seit 1983 verboten und seit 2003 ist sie durch das Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention vollends verboten. Die letzten Hinrichtungen auf dem Boden der heutigen EU fanden 1989 in Rumänien, der Slowakei, Tschechien, Ungarn und Bulgarien statt. In der BRD wurde die letzte verhängte Todesstrafe 1949 in Tübingen durchgeführt und in der DDR 1981. Für die EU ist die Abschaffung der Todesstrafe eine Grundvoraussetzung um Mitglied zu werden. Der erste Schritt dahin ist die Mitgliedschaft im Europarat, in dem heute 47 Staaten Mitglied sind, die allesamt die Todesstrafe abgeschafft haben. Eines der Ziele des Europarates ist die Stärkung der Menschenrechte und von demokratischen Grundsätzen.