Diskriminierungsverbot im Artikel 14 der Menschenrechtskonvention
Das „D“ im heutigen Beitrag zum Europa ABC steht für „Diskriminierungsverbot“ und geht jeden etwas an, schützt es uns doch vor der willkürlichen Ungleichbehandlung. In Artikel 14 der Menschenrechtskonvention ist festgehalten, dass jeder die Rechte der Konventionen ohne eine Form der Diskriminierung wahrnehmen kann. Dazu verpflichteten sich die EU-Mitgliedsstaaten, als Sie in Rom ihre Unterschrift unter den 1953 in Kraft getretenen Vertrag setzten.
Eine bindende Übereinkunft
Beim Haager Europakongress 1948 wurden das erste Mal Stimmen zu einer gemeinsamen und bindenden Übereinkunft laut. Erstaunlich wenig Zeit, nur zweieinhalb Jahre, vergingen bis das ausgearbeitete Papier von den EU-Mitgliedsstaaten unterzeichnet werden konnte.
Die Auslegung der einzelnen Artikel erfolgt stets durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und ist dabei autonom, also unabhängig vom innerstaatlichen Recht. Mit ihrer Unterschrift haben sich die hohen Vertragsparteien verpflichtet das endgültige Urteil des Gerichtshofs, mit Sitz in Straßburg, zu achten und zu befolgen. Eine Abweichung von den Regeln ist nur dann möglich, wenn eine Nation durch Krieg oder einen schweren Notstand in Gefahr gerät. Doch selbst dann darf nicht auf die Mittel der Folter oder Sklaverei zurückgegriffen werden.
Chancengleichheit für Alle
Das Diskriminierungsverbot des 14. Artikels gilt für eine Diskriminierung aufgrund:
des Geschlechts, der Rasse und Hautfarbe, der Religion oder Weltanschauung, der Sprache, der politischen Anschauung, der Nationalität, der sozialen Herkunft oder des privaten Vermögens, der Geburt oder eines Standesrechts und der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit. Damit soll die Chancengleichheit der Bürger sichergestellt werden.
Was wäre wenn – eine alternative Geschichte?
Stellen wir uns nur für einen Wimpernschlag vor, die Entwicklung hin zum Diskriminierungsverbot hätte nie stattgefunden, hätte sich nicht über Jahrthunderte entwickelt. Wie würde unser tägliches Leben aussehen?
Die Geschicke der Welt werden ausnahmslos von Blaublütern geregelt, denn nur der Adel weiß, was richtig ist und was falsch. Auslaugende Kriege überziehen den Kontinent, da sich jede Nation zu größerem berufen fühlt. Frauen dürfen selbstverständlich keinen Beruf erlernen, sie sind da um das Heim, die Kinder und den Ehemann, den sie sich selbst nicht aussuchen konnten zu versorgen. Sklaven arbeiten unter menschenunwürdigen Bedingungen für das Wohl weniger Privilegierter. Polizeiliche Willkür und öffentliche Hinrichtungen sind an der Tagesordnung, schließlich muss die Gesellschaft vor fragwürdigen Individuen beschützt werden. Beschützt vor Menschen mit eigener Meinung, einer anderen Religion, einer fragwürdigen Herkunft/ Nationalität, vor Homosexuellen oder jedem, der von der festgeschriebenen Norm abweicht und dem bestehenden System ein Dorn im Auge ist. Daher existieren wir alle unter dem Motto: Nichts sehen! Nichts hören! Nichts sagen!
Zum Glück herrschen in der EU andere Töne und doch müssen wir helfen, dieses fragile Konstrukt zu stützen, damit die obige Dystopie nicht zu unserer Zukunft wird. Ein erster Schritt wäre beispielsweise, dass jeder EU-Bürger seine Rechte aus der Charta der Grundrechte kennt. Die Charta ist rechtsverbindlicher Bestandteil des Vertrages von Lissabon.
Gleichbehandlung innerhalb der EU
Seit 2007 gibt es mit Sitz in Brüssel ein Europäisches Netzwerk von Gleichstellungsstellen in Europa. Vertreten sind dort 46 Organisationen aus 34 europäischen Ländern. Das Netzwerk unterstützt die nationale Gleichbehandlungsstellen. In Deutschland übernimmt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes diese Aufgabe.
Quellenangaben: bpb.de, menschenrechtskonvention.eu, Charta der Grundrechte der Europäischen Union