Gleichbehandlung für alle durch das Diskriminierungsverbot.

D wie Diskriminierungsverbot im Europa ABC

Diskriminierungsverbot im Artikel 14 der Menschenrechtskonvention Das „D“ im heutigen Beitrag zum Europa ABC steht für „Diskriminierungsverbot“ und geht jeden etwas an, schützt es uns doch vor der willkürlichen Ungleichbehandlung. In Artikel 14 der Menschenrechtskonvention ist festgehalten, dass jeder die Rechte der Konventionen ohne eine Form der Diskriminierung wahrnehmen kann. Dazu verpflichteten sich die EU-Mitgliedsstaaten,…