Seit 2009 gilt in der Europäischen Union der Vertrag von Lissabon. Damit erhielt die Charta der Grundrechte ihre Rechtsverbindlichkeit.
Die Stimme des Volkes
Zum ersten Mal in der Geschichte fasst ein einziges Schriftstück sämtliche Rechte und Freiheiten von Bürgern, die in der EU oder eines ihrer Hoheitsgebiete leben zusammen. Vom ersten europäischen Konvent unter dem Vorsitz des ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog erarbeitet, wurde die Stimme des Volkes vom Europäischen Parlament und der Europäischen Union gebilligt. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 2009 ist die Charta der Grundrechte für alle Mitgliedsstatten, außer Großbritannien und Polen, bindend. Diese Sonderregelung wird oft kritisiert, steht die Grundrechtecharta doch für demokratisch-rechtsstaatliche Menschenrechtsempfindungen und sollte daher von allen Ländern der EU als wichtig erachtet und in die Gesetzgebung einbezogen werden.
Die Teilstücke der Charta der Grundrechte
Ein aus Menschrechtsexperten bestehendes Team, dass Berichte erstellt und Verbesserungsvorschläge an die Mitgliedsstaaten richtet, eine jährliche Überprüfung der Einhaltung der Grundrechte und die Prüfung jedes Gesetzesvorschlages auf Verletzungen der Rechte und Freiheiten, sorgt bis jetzt dafür, dass die in sechs Kapitel unterteilte Charta ihre Wirkung zeigt und nicht bloß in einem Aktenschrank in Brüssel verstaubt.
Die sechs großen Kapitel der Charta, die auf den Menschenrechtskonventionen, den Grundfreiheiten, den Verfassungstraditionen, der Sozialcharta und internationalen Übereinkommen beruhen sind:
- Würde des Menschen
- Freiheiten
- Gleichheit
- Solidarität
- Bürgerrechte
- Justizielle Rechte
Insgesamt umfasst die Charta der Grundrechte 22 Seite und kann als PDF Dokument heruntergeladen werden.
Gemeinsam in die Zukunft
Auf den Grundlagen dieser Werte können die verschiedenen Völker Europas in eine gemeinsame Zukunft blicken. Es ist notwendig, angesichts der Weiterentwicklung unserer Gesellschaft, des wissenschaftlichen wie technischen Fortschritts und einer beunruhigenden Entwicklung nach rechts, uns diese Kapitel und Werte umso stärker ins Bewusstsein zu rufen. Es dürfen nicht die Kräfte gestärkt werden, die uns zurück in die Vergangenheit drängen wollen. Unterstützt und gefördert werden müssen, selbst in Zeiten des Friedens, diejenigen, die Europa von der Todesstrafe, der Sklaverei, der Zensur, Folter und anderen Methoden der Unterdrückung befreit haben.
Charta der Grundrechte – Aktuell
Von sich reden machte die Charta der Grundrechte 2014, als der Europäische Gerichtshof ein Urteil über die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung fällte. Österreich und Irland hatten Klage erhoben und Recht bekommen. Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen die Achtung des Privatlebens und den Schutz der personenbezogenen Daten. Beide Punkte haben einen festen Platz in der Charta.
Quellenangaben: bpb.de, europarl.europa.eu, europa.eu