Der Europäische Datenschutztag findet seit 2007 jährlich am 28. Januar statt. Dieser Tag soll die Bürgerinnen und Bürger der Union für den Schutz ihrer persönlichen Daten und die Sicherheit im Internet sensibilisieren.
2017 ist das erste Jahr in dem die 2016 durch das EU Parlament verabschiedete Datenschutzreform „EU fit fürs digitale Zeitalter“ in Kraft getreten ist.
Die Reform ist die Erste ihrer Art seit 1995. Die längst überfällige Novellierung passt damit die Richtlinien des Datenschutzes an die Anforderungen des 21. Jahrhunderts und das rasante Wachstum der digitalen Medien in den letzten Jahren an. Das Ziel der Beschlüsse ist die Rückgewinnung der persönlichen Entscheidungsfreiheit des einzelnen Nutzers über seine persönlichen Daten und die Schaffung eines hohen, EU-weit einheitlichen Datenschutzes.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Das Recht auf Vergessenwerden
Unter bestimmten Bedingungen haben EU-Bürger das Recht sich an Suchmaschinenbetreiber wie Google oder Yahoo zu wenden um ihre gespeicherten Daten löschen zu lassen. Dieses Recht besteht dann, wenn die Personenbezogenen Daten nicht von öffentlichem Interesse oder veraltet sind.
- Verarbeitung der Daten nur nach ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person
Sollten Unternehmen die persönlichen Daten von EU-Bürgern für ihre eigenen Zwecke verwenden ist zukünftig die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person notwendig. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
- Das Recht auf Datenübertragbarkeit
Persönliche Daten, beispielsweise in sozialen Medien, sollen zukünftig auf Verlangen des betroffenen EU-Bürgers von einem Anbieter zum anderen übertragbar sein. Die genaue Umsetzung dieses Rechts ist derzeit noch nicht gesichert.
- Das Recht über Datenschutzverletzungen bezüglich der eigenen Person informiert zu werden
In diesem Zusammenhang steht ebenfalls die schärfere Sanktionierung bei Verletzungen des Datenschutzes durch Unternehmen. Ein Unternehmen kann nun zur Strafzahlung von bis zu 4% seines weltweiten Jahresumsatzes verurteilt werden.
Eine weitere Neuerung betrifft die EU-weite Zusammenarbeit von Polizei und Justiz. Neue Mindeststandards in der Verarbeitung und dem internationalen Austausch sollen zukünftig dafür sorgen, dass zum einen die Privatsphäre von Opfern und Tätern europaweit gewahrt bleibt, zum anderen jedoch ein verbesserter internationaler Austausch von persönlichen Daten durch Polizeibehörden möglich wird und so vor allem die Terrorismusbekämpfung forciert werden kann.
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben eine Frist von zwei Jahren, um die genannten Punkte des Beschlusses in nationales Recht umzuwandeln. Aufgrund von geltenden Ausnahmen haben sowohl Dänemark, als auch Großbritannien die Option nach einer Frist von 6 Monaten zu entscheiden ob die Regelungen tatsächlich in geltendes Recht umgewandelt werden.
So denken EU-Bürger über Sicherheit im Netz (Infografik)
Quelle Infografik: Europäisches Parlament
Beitragsbild: Pixabay/LoboStudioHamburg