Wissenswertes zum Weltverbrauchertag am 15. März
Ob wir es wollen oder nicht: Jeder von uns ist ein Verbraucher. Auch wer nicht im Luxus lebt, ist im Alltag auf das regelmäßige Verbrauchen bestimmter Güter angewiesen. Ob es um Lebensmittel oder Kleidung geht – derlei Dinge sind auch für die Sparsamsten unter uns unverzichtbar. Dass wir Verbraucher sind, kann nicht bestritten werden. Doch nicht jeder von uns begreift sich auch als Verbraucher und kennt seine damit verbundenen Rechte. Um dieses Bewusstsein zu stärken, wurde deswegen im Jahre 1983 der Weltverbrauchertag ins Leben gerufen.
Was ist ein Verbraucher?
Doch wer genau ist eigentlich ein Verbraucher? Laut Paragraph 13 des BGB ist ein Verbraucher eine „natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, [das] überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden [kann].“ Zugegebenermaßen klingt diese Definition nicht gerade eingängig. Möchte man den Begriff etwas einfacher erklären, kann man davon sprechen, dass ein Verbraucher jemand ist, der ein Produkt oder Lebensmittel kauft und es auch benutzt bzw. verzehrt.
Kennedys Vorstellungen zum Verbraucherschutz
Dass am 15. März der Weltverbrauchertag im Mittelpunkt steht, haben wir auch dem beharrlichen Wirken von Verbraucherschutzorganisationen zu verdanken. Der Stein des Anstoßes kam in den USA ins Rollen. Bereits in den 60er-Jahren hielt der ehemalige Präsident John F. Kennedy eine vielbeachtete Rede, in der er seine Ansichten und Forderungen zum Verbraucherschutz vortrug. Er sprach davon, dass der Verbraucher das „größte Subjekt der Volkswirtschaft“ sei, er aber die „einzige wichtige Gruppe der gesamten Wirtschaft“ bilde, „die nicht effizient organisiert ist, deren Ansichten oft kein Gehör finden.“
In seiner Rede zum Verbraucherschutz trug Kennedy außerdem drei fundamentale Verbraucherrechte vor:
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Die Vorstellungen von John F. Kennedy hatten Ausstrahlungswirkung bis in die Europäische Union hinein. Heute ist die Verbraucherpolitik der EU eine der fortschrittlichsten weltweit. So gibt es verbindliche Sicherheitsnormen z.B. für Spielzeug, Kosmetika oder Elektroartikel. Besonders Online-Einkäufe werden innerhalb des europäischen Binnenmarktes verbraucherfreundlich geregelt. Und vergessen wir nicht die geliebten Handys. Die EU schuf hier einheitliche Gebührenstrukturen. Die teuren Roaming-Gebühren wurden 2017 ganz abgeschafft. Wer Fragen zu seinen europäischen Verbraucherrechten hat, kann sich an das Europäische Verbraucherzentrum in Deutschland wenden.
Quellen: dejure.org; vzbv.de; wissen.de