Ab heute gilt ein neues elektronisches EU-Bescheinigungssystem zur besseren Überwachung der Einfuhr von Bio-Erzeugnissen. Die EU übernimmt damit eine globale Vorreiterrolle in Bezug auf die Rückverfolgbarkeit und die Erhebung verlässlicher Daten über den Handel mit Bio-Erzeugnissen.
Der für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige EU-Kommissar Phil Hogan sagte: „Unser Bekenntnis zu einer strengen Zertifizierungs- und Kontrollpolitik ist ein wichtiger Bestandteil der EU-Standards für die Lebensmittelsicherheit. Mit diesen hohen Standards konnten wir die weltweit erste Adresse für Lebensmittel werden, aber wir müssen stets nach neuen und besseren Methoden streben, um noch mehr zu erreichen. Die neuen Vorschriften optimieren die Rückverfolgbarkeit von Bio-Produkten, die einen wichtigen Wachstumsmarkt darstellen.“
Das wegweisende elektronische Bescheinigungssystem stärkt die Vorschriften für die Lebensmittelsicherheit und erschwert etwaigen Betrug. Außerdem verringert es den Verwaltungsaufwand für Wirtschaftsbeteiligte und Behörden und liefert wesentlich umfassendere statistische Daten zu Bio-Einfuhren. In einem Übergangszeitraum von sechs Monaten können Papier- und elektronische Bescheinigungen nebeneinander verwendet werden. Ab dem 19. Oktober 2017 gelten für Bio-Einfuhren nur noch die elektronischen Bescheinigungen.
In der Praxis bedeuten die Neuerungen, dass die Einfuhrbescheinigungen in das Informationssystem TRACES (Trade Control & Expert System) – das bestehende elektronische System der EU zur Verfolgung von Lebensmitteln in ihrem Hoheitsgebiet – integriert werden. Das rund um die Uhr zugängliche TRACES-System erleichtert den Handel, da es den Geschäftspartnern und den zuständigen Behörden ermöglicht, sich unkompliziert über die Verbringung ihrer Sendungen zu informieren und die Verwaltungsverfahren zu beschleunigen. Zudem hat es sich als wertvolles Instrument für eine schnelle Reaktion auf Gesundheitsgefahren erwiesen – indem die Verbringung von Sendungen verfolgt und das Risikomanagement bei zurückgewiesenen Sendungen erleichtert wird.
Weitere informationen sind auf der Homepage Biologische Landwirtschaft zu finden.
Pressemitteilung EU Kommission vom 18.04.2017