Was bedeutet der 5. Juni?
Dänemark, amtlich Königreich Dänemark, ist ein Land und souveräner Staat im Norden Europas. Alljährlich findet am 5. Juni der „Tag der dänischen Verfassung“ (dänisch: Grundlovsdag) statt, wobei der Nationalfeiertag richtig übersetzt „Tag des Grundgesetzes“ heißen müsste. Obwohl der Tag der Verfassung in Dänemark ein offizieller Nationalfeiertag ist, ist er allerdings kein arbeitsfreier Feiertag. Was die Dänen jedoch nicht davon abhält, öffentliche Einrichtungen, Behörden sowie Geschäfte früher oder ganz zu schließen.
Historisches Dänemark - Was geschah?
Im Jahre 1849 unterschrieb der damalige König des Landes Frederik Vll am 5. Juni die neue Verfassung und rief damit das Grundgesetz ins Leben. Auf diesem Grundgesetz baut die heutige dänische Verfassung auf. Zugleich symbolisiert der Tag die Abschaffung der absolutistischen Herrschaft des dänischen Königtums, das seit 1665 regierte, und den Beginn einer konstitutionellen Monarchie. Heutzutage herrscht eine parlamentarische Monarchie in Dänemark, wonach die Monarchen wenig Einfluss auf die laufenden Staatsgeschäfte ausüben und in der Regel nur noch repräsentative Aufgaben übernehmen. Dennoch werden die Kosten für das Königshaus zu großen Teilen von den Steuerzahlern getragen.
Feierlichkeiten und Bräuche am Tag der Verfassung in Dänemark
Beginnend in den 1870er Jahren diente der Tag zunehmend für parteipolitische Versammlungen. Diese Tradition hält bis heute an, indem jede politische Partei an diesem Tag Veranstaltungen organisiert. Neben ebenjenen Parteitagen und Versammlungen, finden allgemeine Volksversammlungen statt, die teilweise den Charakter einer Jahrmarktsveranstaltung haben. Darüber hinaus fällt auch der Vatertag in Dänemark auf den 5. Juni, welcher wiederum auch mit all seinen Traditionen gefeiert wird
Dänemark und die EU
Seit dem 1. Januar 1973 ist Dänemark Mitglied der Europäischen Union und seit dem 25. März 2001 auch Mitglied des Schengen-Raums. Sowohl die Färöer-Inseln als auch Grönland gehören als autonome Gebiete zum dänischen Königreich, jedoch nicht zur EU. Trotz der EU-Mitgliedschaft verfügt das Land mit der dänischen Krone über eine eigene Währung. Neben diesem gesetzlichen Zahlungsmittel wird der Euro als Zweitwährung teilweise akzeptiert, stellt jedoch kein offizielles Zahlungsmittel in Dänemark dar.
Im Hinblick auf die europäische Union entsendet Dänemark zwölf Abgeordnete in das Europäische Parlament. Bereits sieben Mal übernahm Dänemark den sechsmonatigen Vorsitz des Rates der Europäischen Union.
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