Seit 2009 ist der 20. Februar Welttag der sozialen Gerechtigkeit. Dieser Tag wurde von den Vereinten Nationen eingeführt und soll an das Leitbild der sozialen Gerechtigkeit in Gemeinschaften erinnern. Denn für die Vereinten Nationen gehört die Sicherung ebenjener zu den wichtigsten globalen Aufgaben, um Entwicklungsprozesse und die Würde des Menschen zu stärken. Auch die EU hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Rechte von Menschen unabhängig von Alter, Ethnie, Religion, Kultur, Behinderung oder Geschlecht zu schützen und somit die soziale Gerechtigkeit zu fördern.
Soziale Gerechtigkeit - ein menschliches Grundbedürfnis
Soziale Gerechtigkeit ist eine Leitvorstellung, die sich aus der dem Menschen eigenen Erwartung eines guten Lebens speist. Gerade soziale Gerechtigkeit und die Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, ist die Kernaufgabe einer jeden Gesellschaft. Nur mit diesen Grundlagen lässt sich eine stabile und gerechte Gemeinschaft aufbauen. Und so muss sich auch die Europäische Union fragen, wie sie in Zeiten von Digitalisierung und Modernisierung, aber auch Leiharbeit und Lohndumping, ein soziales Europa schaffen kann.
Ein starkes und soziales Europa - Maßnahmen
Dafür hat die EU bereits 2017 die Grundlage geschaffen. Die EU-Kommission forderte von den Mitgliedstaaten Ansätze, wie man das bisherige Sozialkonzept „Europäische Säule der sozialen Rechte“ umsetzen kann. Die verschiedenen Ideen sollen nun in einen Aktionsplan gesammelt, beschlossen und umgesetzt werden. In diesem Jahr sollen beispielsweise europaweit gerechte Mindestlöhne eingeführt werden. Außerdem soll die Gleichstellung vorangebracht werden und Lohntransparenz gefördert werden. Auch Themen wie Demografie und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen sollen in diesem Jahr angegangen werden.
Weitere Maßnahmen für soziale Gerechtigkeit...
Eine weitere Maßnahme betrifft den Einstieg von jungen Menschen ins Berufsleben, der ja durch die momentane Corona-Pandemie erschwert wird. Nun sollen daher besonders auf nachhaltige und zukunftsfähige Beschäftigungsmöglichkeiten für die Jungend gefördert werden. Das bereits seit 2013 bestehende Programm „Jugendgarantie“ soll um die „Brücke ins Arbeitsleben“ erweitert werden, bei der inklusiv auf benachteiligte Gruppen wie Angehörige von ethnischen Minderheiten, junge Menschen mit Behinderungen oder junge Menschen aus bestimmten ländlichen, abgelegenen oder benachteiligten städtischen Gebieten eingegangen werden soll.
Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen
Gerade die Wirtschaft steht vor großen Umbrüchen, die berücksichtigt werden müssen, wenn der Wohlstand der EU-Bürger*innen weiterhin gewahrt bleiben soll. Im Rahmen der Arbeitsschwerpunkte der EU-Kommission für die nächsten fünf Jahre wurde unter anderem die Priorität festgelegt, eine Wirtschaft zu schaffen, die im Dienste der Menschen steht. Wodurch die soziale Gerechtigkeit und der Wohlstand gefördert werden. Den Menschen und den Unternehmen in der EU geht es nur dann gut, wenn sich die Wirtschaft in ihren Dienst stellt. Mit ihrer sozialen Marktwirtschaft sorgt die EU dafür, dass die Volkswirtschaften wachsen können, und dass gleichzeitig Armut und Ungleichheit weniger werden. Handlungsmaßnahmen sind wie bereits genannt u.a.: Mindestlohn, Schaffung von Arbeitsplätzen, eine „grüne“ Wirtschaft, Bildungsangebote.
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