Die Rechtsstaatlichkeit ist nicht nur Voraussetzung für Freiheit und Frieden sowie Grundlage einer funktionierenden Demokratie, sondern auch ein zentrales Element einer guten Regierung. Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor staatlicher Willkür, Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen dürfen Regierung und Verwaltung nur im Rahmen bestehender Gesetzesgrundlagen agieren.
Was ist ein Rechtsstaat?
Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der auf der einen Seite allgemein verbindliches Recht schafft und auf der anderen Seite die eigenen Staatsorgane im Hinblick auf die Ausübung der staatlichen Gewalt an dieses Recht bindet. Mit anderen Worten: Der Rechtsstaat begrenzt die staatliche Macht. Dies garantieren sowohl die Grundrechte als auch der Dreiklang aus Exekutive (Regierung), Legislative (Parlament) und Judikative (Rechtsprechung durch Gerichte), insbesondere die unabhängige Rechtsprechung.
Rechtsstaatlichkeit in der EU
In Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union ist die Rechtsstaatlichkeit als einer der Werte verankert, auf die sich die EU gründet. Eine Grundvoraussetzung für den Beitritt in die Europäische Union ist die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit. Ferner ist die konstante Achtung der Rechtsstaatlichkeit als Grundlage für das Bestehen der EU unverzichtbar. Sie ist demnach nicht nur die Voraussetzung dafür, dass Bürger*innen die EU-Rechte in Anspruch nehmen können, sondern auch die Vertrauensbasis der Mitgliedstaaten untereinander. Die Handlungsschwerpunkte der Europäischen Kommission sind die Förderung einer Kultur der Rechtsstaatlichkeit, präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtsstaatlichkeitsproblemen sowie wirkungsvolle Maßnahmen bei Verstößen. Dahingehend haben alle Organe der EU und alle Mitgliedsstaaten die Aufgabe, die Rechtsstaatlichkeit als Grundwert der EU zu gewährleisten.
Bestehende EU-Mechanismen zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit
Die Rechtsstaatlichkeit umfasst auch die Bekämpfung von Korruption und den Schutz der Medienfreiheit. Dadurch wird sichergestellt, dass die Öffentlichkeit angemessen über staatliche Maßnahmen informiert wird. In den letzten sechs Jahren sah sich die Europäische Kommission jedoch mit mehreren Problemen im Hinblick auf die Rechtsstaatlichkeit in einigen Mitgliedsstaaten gegenübergestellt. Vor allem Polen und Ungarn stehen in der Kritik Rechtsstaatsprinzipien zu verletzen. An dieser Stelle greifen die Rechtsstaatsmechanismen der EU:
- Verfahren zur Kürzung von EU-Mitteln, wenn Mitgliedsstaaten gegen die Rechtsstaatlichkeit verstoßen
- Rechtsstaatlichkeitsdialog im Rat
- wenn die Kommission der Auffassung ist, dass ein Mitgliedsstaat gegen EU-Recht verstößt, kann sie ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten
- Rechtsstaatlichkeitsbericht.
Rechtsstaatlichkeit in Deutschland
Auch in der Bundesrepublik Deutschland ist die Rechtsstaatlichkeit ein Teil von mehreren Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes. Deutschland ist demnach nicht nur ein republikanischer und demokratischer Staat, sondern auch ein sozialer Rechtsstaat. Bereits im 19. Jahrhundert wurden die ersten Prinzipien des Rechtsstaates durchgesetzt und spielen seither eine zentrale Rolle in der deutschen Rechts- und Verfassungsgeschichte. Im Grundgesetz kommt der Begriff Rechtsstaat nur einmal in Artikel 28 als verbindliche Verfassungsordnung vor:
Artikel 28
(1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. (…)
Des Weiteren wird der Rechtsstaatlichkeitsbegriff in mehreren Artikeln des Grundgesetzes näher beschrieben und vertieft.
Rechtsstaatlichkeit in MV
Der oben genannte Artikel 28 im Grundgesetz gilt auch für Mecklenburg-Vorpommern. Jedoch steht die Rechtsprechung in dem Bundesland vor großen Herausforderungen, wonach bis 2031 die Hälfte aller Staatsanwälte und Richter in Pension gehen und in diesem Zusammenhang nicht genug Nachwuchs ausgebildet wird. Dies bedeutet, dass gerichtliche Verfahren einen langen Zeitraum in Anspruch nehmen werden, was zur Folge hat, dass die Bürger*innen das Vertrauen in die Funktionstüchtigkeit des Rechtsstaates verlieren. Um dieses Szenario zu verhindern und den benötigten Bedarf an Staatsanwälten und Richtern zu decken, fordert der Richterbund MV die Überarbeitung des Ausbildungsprozesses und die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsstätten.
Was habe ich vom Rechtsstaat?
Wir werden gehört und verstanden: In Gerichtsverfahren und Entscheidungen, die unsere Rechte betreffen, haben wir Anspruch auf Gehör
Verteidigung steht allen zu: Allen steht eine Pflichtverteidiger*in zu, sofern noch keine selbstgewählte Verteidigung vorliegt
Schuld muss uns nachgewiesen werden: Solange die Strafverfolgungsbehörde einer beschuldigten Person die Schuld nicht nachgewiesen hat, gilt diese als unschuldig (Unschuldsvermutung)
Das Recht geltend machen: Jeder hat das Recht auf eine wirksame Kontrolle durch die Gerichte, eine gerichtliche Entscheidung und deren Durchführung
Wir bekommen Sicherheit durch Beratung und Beurkundung: Damit alle gut beraten sind, gibt es die vorsorgende Rechtspflege durch unabhängige Notar*innen und Rechtsanwält*innen
Alle sind frei: Wir haben Freiheitsrechte (Glaubensfreiheit, Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit usw.)
Den Durchblick behalten: Durch das Verbot Irreführung und Täuschung stärkt der Rechtsstaat die Marktposition der Verbraucher*innen
Keiner wird benachteiligt: Alle Menschen erfahren in Deutschland Schutz vor Diskriminierung (Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetzt)
weitere Infos unter: Wir sind Rechtsstaat
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