Was ist eigentlich Greenwashing?
Viele Unternehmen haben es sich zur Aufgabe gemacht umweltbewusst zu wirtschaften. Andere Unternehmen hingegen springen lediglich auf diesen „Trend“ mit auf und behaupten zu Unrecht umweltfreundlich, bio oder nachhaltig zu sein. Genau diese Täuschung und Irreführung der Verbraucher*innen im Hinblick auf umweltfreundliche Produkte wird als Greenwashing bezeichnet. Oftmals ist es den Verbraucher*innen unmöglich alle benötigten Hintergrundinformationen zu erhalten, um das Greenwashing aufzudecken.
Die EU-Kommission ist dem Greenwashing auf der Spur
In der neuesten Untersuchung der EU-Kommission fällt auf, dass immer mehr Unternehmen Verbraucher*innen bei umweltbezogenen Angaben täuschen. Bei einer umfassenden Prüfung der Online-Auftritte untersuchten die EU-Kommission und die Verbraucherbehörden 344 zweifelhafte umweltbezogene Angaben genauer auf Greenwashing. Die Branchen der untersuchten Unternehmen reichen von Bekleidung über Kosmetika bis hin zu Haushaltsgeräten.
Wichtigste Ergebnisse der Untersuchung:
- Mehr als die Hälfte der Unternehmen stellten den Verbraucherinnen und Verbrauchern keine ausreichenden Informationen zur Verfügung, um die Richtigkeit der Angaben beurteilen bzw. prüfen zu können.
- In 37 Prozent der Fälle wurden vage und allgemeine Angaben gemacht wie „bewusst“, „umweltfreundlich“ und „nachhaltig“, die darauf abzielten, den Verbraucherinnen und Verbrauchern den unbegründeten Eindruck zu vermitteln, dass ein Produkt keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt habe.
- 59 Prozent der Unternehmen erbrachten keine leicht zugänglichen Belege für ihre Behauptungen.
Hintergrund dieser Studie
Bei diesen Untersuchungen, sogenannten „Sweeps“, finden in verschiedenen Ländern zeitgleich diverse Kontrollen von Unternehmens-Websites statt. Ziel der Studie ist, Verstöße gegen das EU-Verbraucherrecht in einem bestimmten Sektor festzustellen. In diesem Jahr konzentrierte sich die Untersuchung auf Unternehmen, die mit umweltschonenden Produkten werben. Diese „Sweeps“ werden von der Europäischen Kommission koordiniert und jährlich von den nationalen Behörden in der EU durchgeführt. Diese Behörden gehören dem Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz an.
Was wird gegen das Greenwashing unternommen? – Die neue Verbraucher*innen-Agenda
Zunächst setzen sich die nationalen Behörden mit den betroffenen Unternehmen in Verbindung und machen auf die festgestellten Probleme aufmerksam. Zudem stellen sie sicher, dass diese schnellstmöglich behoben werden. Um den Verbraucher*innen nachhaltigere Konsumentscheidungen zu ermöglichen hat die EU-Kommission im Rahmen der neuen Verbraucher*innen-Agenda die „Green Consumption Pledge“ ins Leben gerufen. Diese richtet sich direkt an die Unternehmen. Gleichzeitig wurde ein Gesetzgebungsvorschlag zur Stärkung der Rolle der Verbraucher*innen beim Übergang zu einer grünen Wirtschaft entworfen. Der Vorschlag beinhaltet verlässlichere Informationen über die Nachhaltigkeit von Produkten und einen besseren Schutz vor bestimmten Praktiken wie ökologischem Etikettenschwindel und geplantem Verschleiß.
Weitere Maßnahmen gegen das Greenwashing - Ein Europäischer Green Deal
Ferner sollen Unternehmen mit einem Legislativvorschlag verpflichtet werden, Angaben zum ökologischen Fußabdruck ihrer Produkte und Dienstleistungen anhand standardisierter Prüfmethoden zu belegen. Darüber hinaus schlägt die Kommission die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ vor, welche eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung auf der Packungsvorderseite vorsieht. Somit können die Verbraucher*innen sachkundige Entscheidungen über den Kauf gesunder und nachhaltiger Lebensmittel treffen. Dies alles geschieht im Rahmen des Green Deals.
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