Jede Woche stellen wir mit unserem Europa ABC einen europäischen Begriff vor. Bisher hatten wir z.B. C wie Charta der Grundrechte und D wie Diskriminierungsverbot. Heute folgt der nächste Buchstabe – F wie Freizügigkeit.
Artikel 2 – Recht zum Aufenthalt
Im heutigen Europa ABC geht es um den Buchstaben F, der für Freizügigkeit steht und das Recht auf Aufenthalt der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen in den Mitgliedsstaaten regelt. Damit ist es jedem Unionsbürger gestattet, sich frei in den 28 Ländern der EU zu bewegen und dort dauerhaft oder vorübergehend beruflich tätig zu sein. Das Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern regelt mit 15 Artikeln die gesetzliche Vorschriften zur Einreise sowie zum Aufenthalt von Staatsangehörigen anderer EU-Staaten und deren Angehörigen.
Die ersten 3 Monate und danach
Freizügigkeit bedeutet auch, dass jeder von uns das Recht hat, ohne Visum in die Mitgliedstaaten der EU zzgl. Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz zu reisen. Dort muss man für die Dauer von drei Monaten keine weiteren Voraussetzungen erfüllen, als ein gültiges Ausweisdokument mit sich zu führen.
Plant ein Unionsbürger einen über die drei Monate hinausgehenden Aufenthalt, muss er mindestens einen der folgenden Punkte erfüllen:
- Arbeitnehmer oder Selbstständiger im Aufnahmemitgliedstaat sein
- ein nicht erwerbstätiger Unionsbürger, Studierender oder Auszubildender sein, der über ausreichende eigene Finanzmittel und einen Krankenversicherungsschutz verfügt oder
- eine Daueraufenthaltsberechtigung vorweisen können
Dadurch wird sichergestellt, dass Unionsbürger für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten in der Lage sind, sich selbst und ihre Familienangehörigen wirtschaftlich zu erhalten und die Sozialsysteme des Aufnahmemitgliedstaates nicht unangemessen zu belasten.
Das Recht, diese Freizügigkeit zu beschneiden besteht nur dann, wenn die öffentliche Sicherheit oder Gesundheit darunter leiden würde.
Arbeiten in der EU – Freizügigkeit für Arbeitnehmer
Dies alles führt dazu, dass Unionsbürger sich unter gleichen Voraussetzungen wie Inländer wirtschaftlich betätigen können, ohne unter einer Form der Diskriminierung leiden zu müssen. Damit wurde ein weiteres Puzzleteil geschaffen, dass eingefügt in das große Ganze zu einer offeneren Gesellschaft und einem gemeinsamen europäischen Bewusstsein beiträgt.
Entwicklung als Fortschritt
Das ursprünglich als rein wirtschaftliche Freizügigkeit gedachte Konzept entwickelte sich durch die fortschreitende Integration und die Einführung der Unionsbürgerschaft durch den Vertrag von Maastricht immer weiter. Heute ist es nicht mehr nur an die wirtschaftliche Komponente geknüpft. Beispielsweise nutzen zahlreiche Senioren die Freizügigkeit, um die kalten Wintertage im sonnigen Süden zu vebringen. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon 2009 wurden die Strukturen der bestehenden Verträge mit übernommen. So auch die Regelungen zur Freizügigkeit innerhalb der EU.
Die Freizügkeit der EU ist ein weiteres gutes Beispiel für die Entwicklung innerhalb der Union und ein Schlag ins Gesicht für die ewig gestrigen und Demagogen im Land.
Quellenangaben: ZAR (Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik), bmi.bund.de, europa.eu, bpb.de