Die Verabschiedung des “Vertrages von Lissabon” hatte zum Ziel, eine jahrelange Reformdebatte in der Europäischen Union abzuschließen. Nachdem die zuvor geplante Verfassung in Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheitert war, wurden unter deutscher Ratspräsidentschaft 2007 die Weichen in Richtung Reformvertrag gestellt. Da der Vertrag in einigen Ländern durch Volksentscheide gebilligt werden musste, konnte er erst am 01. Dezember 2009 endgültig in Kraft treten.
Wie bisher basiert die EU auf zwei Verträgen. Das Grundsätzliche steht im „Vertrag über die Europäische Union” (EU-Vertrag). Weitere Bestimmungen enthält der „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union”, der bisher „Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft” hieß.
Die Unterscheidung zwischen Europäischer Union und Europäischer Gemeinschaft entfällt – es gibt nur noch die Europäische Union. Sie hat Rechtspersönlichkeit, darf also zum Beispiel internationale Verträge abschließen.
Um die Außenpolitische Macht der Union zu stärken wurde das Amt des „Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik“ geschaffen. In dieser Position sind die Funktionen des EU-Außenbeauftragten und des EU-Außenkommissars gebündelt. Mit dem neuen Amt bekommt die EU-Außenpolitik erstmals ein einheitliches Gesicht.
Eine Wichtige Neuerung im Vertragswerk von Lissabon betrifft die oftmals kritisierte Unklarheit über Kompetenzen der Union. Mittlerweile wird zwischen „ausschließlicher”, „geteilter” und „unterstützender” Gesetzgebungskompetenz der EU unterschieden. Allerdings gehören nur wenige Bereiche zur ausschließlichen Zuständigkeit der Union: Zollunion, Wettbewerbsregeln im Binnenmarkt, Währungspolitik für die Euro-Zone, Naturschutz in den Meeren sowie die gemeinsame Handelspolitik. Die Union darf unabhängig über internationale Verträge verhandeln, wenn ihr eigener Zuständigkeitsbereich betroffen ist oder die Mitgliedstaaten sie damit beauftragen.