„Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören.“
So steht es im Artikel 2 des Vertrages von Lissabon. Aber was, wenn Mitgliedstaaten diesen Grundsatz anders interpretieren oder einfach ignorieren?
Ein präziser Blick auf EU-Länder und ihre Rechtsstaatlichkeit (auch auf Deutschland). Welche (sinnvollen) Mittel hat die EU, um die Grundsatzwerte durchzusetzen? Diskussion mit Publikum: Muss es Reformen geben? Und wenn ja welche?
Referent: Dr. Raphael Bossong*, Stiftung Wissenschaft und Politik
Moderation: Prof. Dr. Jörn Dosch, Universität Rostock, Lehrstuhlinhaber Internationale Politik und Entwicklungszusammenarbeit
Eine Kooperation mit dem Lehrstuhl für Internationale Politik und Entwicklungszusammenarbeit der Universität Rostock.
Veranstaltungsort: Uni Rostock, Ulmenstr. 69, Haus 1, Raum 118
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