Kann die EU den Lohnverfall in MV aufhalten? - Erwartungen an die EU

Wann

26/07/2023    
18:00 - 19:30

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Wo

Haus Europa Rostock
Mühlenstraße 9, Rostock, Mecklenburg-Vorpommern, 18055, Mecklenburg

Veranstaltungstyp

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Mecklenburg-Vorpommern – Willkommen im Niedriglohn-Bundesland

Trotz Einführung des gesetzlichen Mindestlohns 2015 liegt Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren deutlich unter dem bundesdeutschen Durchschnitt beim Bruttomonatsverdienst und ist daher trauriges Schlusslicht beim Lohnniveau im Bundesvergleich. Vor allem Branchen wie Tourismus, Gastronomie und Landwirtschaft, die in Mecklenburg-Vorpommern eine wichtige Rolle spielen, sind oft mit niedrigeren Löhnen verbunden. Obwohl der Mindestlohn seit seiner Einführung von 8,50€ auf aktuell 12,00€ (ab Januar 2024 12,41€) gestiegen ist, bleibt bei den Menschen aufgrund von Inflation und gestiegenen Preisen für Energie und Lebensmittel immer weniger hängen. Während Vertretungen der Arbeitnehmer*innen eine deutlichere Erhöhung fordern, warnen viele Unternehmen vor einer nicht stemmbaren Kostenexplosion. Kann die Europäische Union hier Einfluss nehmen zu Gunsten vieler Beschäftigter im Niedriglohnsektor? Und welche Rolle kommt der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über angemessene Mindestlöhne aus dem vergangenen Jahr zu?

M-V –  grüne Wälder, grüne Wiesen, grüner Strom

Unser Bundesland ist zwar Schlusslicht beim Lohnniveau, aber dafür einer der Spitzenreiter bei der Erzeugung von grünem Strom. Eine Branche, die immenses Potential für die Zukunft birgt, unter anderem auch im Bereich Beschäftigung. Auch der Umweltschutz wiegt bei der Wahl für neue Produktions- und Industriestandorte immer schwerer. Für die Europäische Union ist der Ausbau erneuerbarer Energien aktuell eines der wichtigsten Ziele und wird im Rahmen des Green Deals und der Kampagne „Fit für 55“ vorangetrieben. Im Bereich der neuen Wasserstofftechnologie werden bereits mehrere Projekte im Land durch die EU gefördert, unter anderem in Rostock-Laage. Aber auch das Projekt „Energiehafen“ im Rostocker Überseehafen wird mit einer Investition im dreistelligen Millionenbereich von der Europäischen Union gefördert. Sind diese und andere Investitionen der EU eine Möglichkeit unser Bundesland aus der Lohnfalle zu holen? Und wie lässt sich die Schaffung neuer Arbeitsplätze mit dem akuten Fachkräftemangel vereinbaren? Wie können Unternehmen im „Land zum Leben“ Arbeitskräfte erfolgreich binden und welche Rolle kann die Europäische Union dabei einnehmen?

Im Gespräch mit Helmut Scholz (MdEP) und Klaus-Jürgen Strupp (IHK zu Rostock)

Das Europäische Integrationszentrum Rostock und die Rosa-Luxemburg-Stiftung fragen nach:

Bei Helmut Scholz // seit 2009 Mitglied des Europäischen Parlaments (MdEP) und Klaus-Jürgen Strupp // Präsident der IHK zu Rostock (angefragt). Gemeinsam mit unseren Gesprächspartnern wollen wir diskutieren, was genau Mecklenburg-Vorpommern von der EU erwarten kann und sollte und welche Chancen, aber auch Risiken sich für M-V ergeben. Seien Sie dabei und diskutieren Sie mit. Wir laden Sie herzlich ins Haus Europa in der Östlichen Altstadt am 26.07.2023 ab 18 Uhr ein. Nutzen Sie die Chance und fragen Sie direkt bei Ihrem Abgeordneten für das Europäische Parlament nach! Um Anmeldung wird gebeten: Gern unter folgendem Link: https://www.eiz-rostock.de/veranstaltungen-eiz/ oder auch telefonisch unter: 0381/ 40 31 45 0. Alternativ kann die Veranstaltung auch per Livestream verfolgt werden: https://www.youtube.com/@EIZRostock/streams

»»» Gut zu wissen: Es gibt bereits in 21 der 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einen gesetzlichen Mindestlohn. Deutschland steht hierbei an zweiter Stelle, hinter Luxemburg (Stand 01.01.2023). Grundsätzlich fällt die Lohnpolitik in den Bereich der Nationalstaaten und daher gibt es keine EU-Pflicht zur Einführung eines europäischen Mindestlohns. Allerdings müssen die Mitgliedsländer, die bereits einen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt haben, seit Oktober  letz­ten Jah­res die Richt­li­nie 2022/2041 des Eu­ro­päi­schen Par­la­ments und des Ra­tes, vom 19.10.2022, über an­ge­mes­se­ne Min­dest­löh­ne in der Eu­ro­päi­schen Uni­on be­ach­ten. Diese beinhaltet bestimmten Kriterien für die Festlegung und Anpassung des Mindestlohns. Daher muss auch das deutsche Mindestlohngesetz (MiLoG) bis November 2024 überarbeitet werden.

 

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