Der Europäische Rat ist das oberste Entscheidungsgremium der EU, er tagt mindestens alle vier Monate. Dort kommen die unterschiedlichen Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten zusammen, um gemeinsam die politischen Leitlinien der EU festzulegen. Anders gesagt: Hier trifft sich der Kanzler aus Deutschland mit dem Präsidenten aus Frankreich und anderen Regierungschefs.
Mitglieder:
Staats- und Regierungschefs der 27 EU‑Mitgliedstaaten
Der Europäische Rat gibt der Union die erforderlichen Impulse aus den Mitgliedstaaten und legt die Prioritäten fest. In diesem Gremium wird nicht abgestimmt, hier einigen sich die Regierungschefs einstimmig oder es gibt kein Ergebnis. Seit dem Vertrag von Lissabon wählt der Europäische Rat einen zweieinhalb Jahre amtierenden Präsidenten. Der Präsident darf kein nationales Amt bekleiden, diese muss er niederlegen.
Der Präsident ist in den Gremien nicht stimmberechtigt, er bereitet die Sitzungen vor und sorgt wie ein Moderator während der Sitzungen dafür, dass die Staats- und Regierungschefs zu einem Ergebnis kommen.
Aufgaben des Europäischen Rats
Impulsgeber für die Entwicklung der Europäischen Union
legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und deren Prioritäten zur Erreichung dieser fest
legt die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU, unter der Berücksitigung der strategischen Interessen und Fragen der Verteidigungspolitik, fest
Familienfoto der Sondertagung des Europäischen Rates am 23. April 2015. Bildquelle: Europäische Rat
Der Europäische Rat erlässt keine Rechtsvorschriften, vielmehr werden nach den Tagungen Schlussfolgerungen formuliert. Diese nennen auch wichtige Fragen, mit denen sich der Rat der Europäischen Union befassen muss. Die Tagungen des Europäischen Rates finden in der Regel mindestens zweimal pro Halbjahr statt. Außerordentliche Tagungen können angesetzt werden, wenn dringende wirtschaftliche oder politische Probleme erörtert werden müssen.
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