
Europäischer Datenschutztag
EIZ Rostock
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28. Januar: Europäischer Datenschutztag
Im Januar 2026 wird der Europäische Datenschutztag begangen. Dies ist eine Initiative des Europarats und ist ein europaweiter Aktionstag für den Datenschutz. Seit dem Jahr 2007 wird dieser jährlich am 28. Januar gefeiert. Der Tag fällt auf dieses Datum, weil am 28. Januar 1981 die Europäische Datenschutzkonvention unterzeichnet wurde.
An diesem Tag werden Informationskampagnen und Workshops durchgeführt. Außerdem gibt es viele Tipps für den sicheren Umgang mit persönlichen Daten.
Ziel des Tages ist es, die Bürger*innen in der EU auf den Datenschutz aufmerksam zu machen und über den Schutz persönlicher Daten zu sprechen. Notwendig ist dies, weil die elektronische Datenverarbeitung stark zugenommen hat. Nicht nur für Unternehmen, sondern auch für das alltägliche Leben der Menschen in Europa wird das Thema immer bedeutender.
In der EU gibt es mit der existierenden DSGVO eines der fortschrittlichsten Datenschutzgesetze weltweit.
Datenschutzkonvention von 1981
Der Rat der Europäischen Union und der Europäische Rat werden oft verwechselt. Welcher Rat der Richtige ist und welche Aufgaben wer übernimmt erklären wir hier in unseren Podcast Folgen von #Europa erklärt.
Ziel der Konvention war es, in den Vertragsstaaten für alle Bürger*innen sicherzustellen, dass ihre Rechte und Grundfreiheiten Schutz finden. Dabei geht es viel um sensible und persönliche Daten. Die teilnehmenden Staaten verpflichten sich damit, nationale Datenschutzgesetze zu verabschieden, die sich im Rahmen der Konvention bewegen. Damals haben zuerst sieben Länder unterzeichnet. Dies waren Österreich, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, Schweden und die Türkei. Das Abkommen trat 1985 in Kraft. Mittlerweile sind 47 Staaten Teil der Konvention. Hierbei finden sich alle EU-Mitgliedstaaten wieder und außerdem einige weitere Länder, wie z.B. die Schweiz, Mexico oder Tunesien. Das Abkommen gilt als erstes rechtverbindliches und internationales Instrument zum Schutz personenbezogener Daten.
In Deutschland ging es bereits einige Jahre zuvor um dieses Thema. Hier hatte das Bundesverfassungsgericht das Recht auf sogenannte informelle Selbstbestimmung anerkannt und garantierte außerdem im Zuge der Etablierung des Internets essentielle Rechte und Grundfreiheiten bei elektronischer Datenverarbeitung.
Die Datenschutzkonvention enthält wichtige Prinzipien, welche den Grundstein für unseren modernen Datenschutz legen. Dazu gehört zum einen, dass Daten nur auf rechtmäßige Weise beschafft werden dürfen. Das heißt, dass Personendaten nicht heimlich und ohne Wissen der betroffenen Menschen gesammelt werden dürfen. Außerdem gilt ein Gebot der Zweckbindung. Dies stellt sicher, dass Daten nur für den Zweck Verwendung finden, für den sie erhoben wurden. Ein weiteres Prinzip ist, dass Betroffenen transparente Auskünfte bekommen müssen.
Um das Abkommen an neue technische Fortschritte anzupassen, wird die Originalfassung um zusätzliche Protokolle erweitert. Das war z.B. 2001 und 2018 der Fall. Außerdem wurden unabhängige Kontrollstellen geschafft, um die Einhaltung des Datenschutzes durch die einzelnen Staaten abzusichern.

DSGVO in der EU
In der EU gab es 1995 die erste Richtlinie, welche sich mit dem Thema Datenschutz befasste. Hierbei ging es um den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr.
Dies diente dazu, Mindeststandards für den Datenschutz festzulegen. Da es sich um eine Richtlinie handelt, haben diese Standards aber keine unmittelbare Rechtsgeltung, sondern müssen in den Mitgliedstaaten in nationale Gesetze umgewandelt werden.
Da sich die elektronische Datenverarbeitung in den vergangenen Jahrzehnten drastisch geändert hat, verabschiedete die EU im Jahr 2016 die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Bis heute ist dies das umfassendste Regelwerk zum Datenschutz in Europa. Da es sich um eine Verordnung handelt, hat diese unmittelbare Gültigkeit in den Mitgliedsländern. Die DSGVO ist damit vergleichbar mit nationalen Gesetzen. Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren, trat die Verordnung im Mai 2018 in Kraft.
Was regelt die DSGVO?

Die DSGVO regelt, wie personenbezogene Daten von Menschen in der EU verarbeitet werden dürfen. Inhaltlich geht es vor allem um folgende Themen:
- Schutz personenbezogener Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail)
- Rechte der betroffenen Personen (Auskunft, Löschung, Widerspruch)
- Pflichten von Unternehmen und Organisationen bei der Datenverarbeitung
- Grundsätze der Datenverarbeitung (Zweckbindung, Transparenz)
- Datensicherheit und Umgang mit Datenschutzverletzungen
- Aufsicht und Durchsetzung durch Datenschutzbehörden
Bundesdatenschutzgesetz
Deutschland ergänzt mit seinem eigenen nationalen Recht zum Datenschutz (BDSG) die geltende Verordnung der EU. Das BDSG ist im Mai 2018 in Kraft getreten, um Bereiche zu regeln, in denen die EU-Verordnung den einzelnen Mitgliedstaaten gewisse Spielräume lässt. Das Gesetz bestimmt z.B. unter welchen Voraussetzungen Daten erhoben, gespeichert oder genutzt werden dürfen. Grundsätzlich ist die Verarbeitung nur erlaubt, wenn eine Rechtsgrundlage besteht oder die betroffene Person eingewilligt hat. Außerdem regelt das BDSG zusätzliche Themen, wie z.B. Beschäftigtendaten (im Arbeitsverhältnis), Videoüberwachung, Datenschutzbeauftrage oder die Rolle des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Das BDSG regelt zudem die Zusammenarbeit zwischen Bundes‑ und Landesbehörden und die Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss (zur einheitlichen Anwendung der DSGVO).
Bedeutung des Datenschutztages
Der Europäische Datenschutztag ist in Zeiten von Digitalisierung, Cloud-Diensten und sozialen Netzwerken besonders relevant. Er erinnert daran, dass jeder Mensch das Recht auf Schutz seiner persönlichen Daten hat – egal, ob online oder offline.
Er dient auch als jährlicher Impuls für Unternehmen und Behörden, ihre Datenschutzpraktiken zu überprüfen und zu verbessern.

„Check your Shorts“
Zwischen Klicks und Extremismus
Fake News und zu wenig Jugendschutz! Das sind nur wenige Vorwürfe der Europäischen Kommission bezüglich der beliebten Social Media App TikTok. Der Algorithmus kann Nutzer in politische „Rabbit Holes“ ziehen – bei jeder Nachrichtenlage wird TikTok mit Desinformationen überschwemmt. Trotzdem ist die Politikprominenz selbst auf dem Netzwerk vertreten. Gefahren lauern jedoch überall. „Check your Shorts“ ist ein spannender Workshop für Schülerinnen und Schüler der 6. bis 9. Klassenstufe, welcher sich mit der Frage beschäftigt, warum sich Jugendliche im Internet, besonders auf Plattformen wie TikTok, Instagram und YouTube, radikalisieren.
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