Allgemeine Informationen über die Europäische Union

Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund aus 27 europäischen Ländern, die als Mitgliedstaaten bezeichnet werden. 

Der Vertrag von Maastricht vom 1. November 1993 markiert die Gründung der heutigen Europäischen Union (EU), jedoch reichen die Wurzeln der EU bis zum Schuman-Plan (1950) und den Römischen Verträgen (1957). 

Mit dem Zusammenschluss der europäischen Staaten wurde eine Grundlage für eine gemeinsame Politik in politischen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen geschaffen.

Geschichte der Europäischen Union

Unter dem Eindruck des verheerenden Zweiten Weltkrieges gründeten sich zunächst drei europäische Gemeinschaften, um Frieden und Wohlstand in Europa zu etablieren und zu fördern. Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS/Montanunion, 1951), die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM, 1957), die noch bis heute fast unverändert besteht, und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG, 1957), die am 1. Dezember 2009 durch das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon aufgelöst wurde.

Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU), die am 1. Juli 1990 in einem dreistufigen Prozess umgesetzt wurde, schaffte die Grundlage für eine gemeinsame europäische Währung. Am 1. Januar 2002 wurde der Euro in 12 Ländern der Europäischen Union (EU) eingeführt. Auf wirtschaftlicher Ebene rechnete man bereits seit 1999 mit dem Euro als Buchgeld. Das erleichterte den Handel und das Wirtschaften zwischen den beteiligten Ländern.

Chronologisch

  • 1945 – Kriegsende
    • Am 08.05.1945 erfolgt die bedingungslose Kapitulation Deutschlands.
  • 1946 – Aufruf
    • In Zürich ruft W. Churchill am 19. Juni 1946 zur Gründung der Vereinigten Staaten von Europa auf.
  • 1949 – Europarat
    • 10 europäische Staaten gründen am 05.05.1949 den Europarat.
  • 1950 – Schuman-Plan
    • Am 09. Mai 1950 schlägt der französische Außenminister Robert Schuman die Bildung einer Montanunion vor. Dieser Tag wird heute als Europatag gefeiert.
  • 1951-1957 – Sechs Gründerstaaten
    • Sechs Länder schließen sich in den 50er Jahren zusammen: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Nach und nach entwickelt sich aus der anfänglichen Kerngemeinschaft von sechs Staaten die heutige EU.
  • 1954 – Pariser Verträge
    • Am 23. Oktober wird die Bundesrepublik nach dem Scheitern der EVG in die NATO und in die neu geschaffene Westeuropäische Union aufgenommen.
  • 1957 – Römische Verträge
    • In Rom unterzeichnen die sechs Gründerstaaten die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschafts- und Atomgemeinschaft (EWG, EURATOM).

 

  • 1973 – Erste Erweiterung
    • Am 01.01. treten Großbritannien, Irland und Dänemark der Europäischen Gemeinschaft bei.
  • 1979 – Erste Europawahl
    • Vom 7. bis 10. Juni wählen die Bürger in den neun Mitgliedsländern erstmals ihre Europa-Abgeordneten.
  • 1981 – Süderweiterung I
    • Als zehntes Mitglied tritt am 01.01. Griechenland der EG bei.
  • 1986 – Süderweiterung II
    • Die EG umfasst jetzt zwölf Mitglieder: Am 1. Januar treten Spanien und Portugal der Gemeinschaft bei.
  • 1990 – Deutsche Einheit
    • Auch die fünf ostdeutschen „neuen“ Bundesländer der Europäischen Gemeinschaft gehören mit der Vereinigung am 03.10. Deutschlands an.
  • 1993 – Kopenhagener Kriterien
    • Am 21. und 22. Juni beschließt der Europäische Rat in Kopenhagen die Kriterien für einen Beitritt.

 

  • 1995 – Norderweiterung / Schengener Abkommen
    • Am 01.01. treten Finnland, Schweden und Österreich der Europäischen Union bei. Die in Schengen getroffene Vereinbarung trat am 26.03. in Kraft: Es werden keine Personenkontrollen mehr an den Grenzen zwischen den Benelux-Staaten, Deutschland, Frankreich, Spanien und Portugal durchgeführt.
  • 1999 – Währungsunion / Vertrag von Amsterdam
    • Einführung einer gemeinsamen Währung in der Europäischen Union. Die Europäische Zentralbank (EZB) nimmt in Frankfurt ihre Arbeit auf: Das vorrangige Ziel ist es, die Preisstabilität in Europa zu gewährleisten. In Kraft trat der Vertrag von Amsterdam am 01. Mai. Ziel ist die Reform der EU-Institutionen zur Vorbereitung auf den Beitritt neuer Mitgliedstaaten.
  • 2002 – Euro-Bargeld
    • Am 01.01. ist die letzte Stufe mit der Einführung von Euro-Banknoten und -Münzen der Währungsunion erreicht. Der Euro wird in zwölf EU-Staaten alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel.
  • 2003 – Vertrag von Nizza
    • Der Vertrag von Nizza tritt am 1. Februbar in Kraft. Wichtigste Neuerungen sind Bestimmungen über die geänderte Zusammensetzung der Kommission und eine neue Stimmengewichtung im Ministerrat (ab November 2004).

 

  • 2004 – Osterweiterung I
    • Die fünf mitteleuropäischen Staaten Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn, die drei baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen sowie die Mittelmeerinseln Malta und Zypern treten der Europäischen Union bei.
  • 2005 – Beitrittsverhandlungen mit Kroatien und der Türkei
    • Die Gespräche über eine Mitgliedschaft der Türkei erweisen sich als problembeladen. Erfolgreich hat Kroatien den Beitrittsprozess abgeschlossen und tritt am 1. Juli 2013 als 28. Mitgliedstaat der EU bei.
  • 2007 – Osterweiterung II / Europäische Verfassung gescheitert
    • Niederländer und die Franzosen lehnen in Volksabstimmungen den Verfassungsvertrag ab. Wesentliche Inhalte der gescheiterten „EU-Verfassung“ sollen in einen neuen Reformvertrag übernommen werden.
  • 2009 – Vertrag von Lissabon
    • Nach dem Scheitern des Verfassungsvertrages soll der neue Reformvertrag die EU effizienter, demokratischer und bürgernäher gestalten.
  • 2013 – Osterweiterung III
    • Kroatien wird das 28. Mitglied der Europäischen Union.

Die Hauptziele der Europäischen Union

  • ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen
  • ein Binnenmarkt mit freiem und unverfälschten Wettbewerb
  • die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und einer Preisstabilität, eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität
  • die Förderung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts
  • die Bekämpfung sozialer Ausgrenzung und Diskriminierungen, die Förderung
    von sozialer Gerechtigkeit und sozialem Schutz, die Gleichstellung von Frauen
    und Männern, die Solidarität zwischen den Generationen und der Schutz der Kinderrechte
  • die Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts
    sowie die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten
Ziele der Europäischen Union

2012 wurde die Europäische Union für ihren Einsatz für Frieden, Versöhnung, Demokratie und Menschenrechte in Europa mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.

Friedensnobelpreis für EU

EU-Erweiterung

 Es waren nicht immer so viele Länder in der EU. Die ersten europäischen Länder, die sich 1951 zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit entschlossen, waren Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Im Laufe der Zeit haben sich immer mehr Länder für den Beitritt entschieden. 
Die Erweiterung der Europäischen Union am 1. Mai 2004 war eine einmalige historische Chance und gleichzeitige eine enorme politische Herausforderung. Die Aufnahme von zehn mittel- und osteuropäischen Staaten leistet einen Beitrag zur dauerhaften Überwindung der Teilung Europas.
Zum 1. Mai 2004 wurden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern (nach dem Scheitern des Referendums trat nur der griechische Landesteil bei) als Vollmitglieder aufgenommen.

Erweiterung der EU-Mitgliedsaaten

By Kolja21 (Own work) CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

 

Mit der Aufnahme von Rumänien und Bulgarien am 1. Januar 2007 wuchs die EU auf 27 Mitgliedstaaten. Kroatien wurde am 1. Juli 2013 das 28. Mitglied der Europäischen Union.

Heute beheimatet die EU rund 512 Millionen Menschen. Nach dem Austritt Großbritanniens Ende Januar 2020 zählt die EU insgesamt 27 Mitgliedstaaten und rund 450 Millionen Einwohner. 

In der Nacht vom 31. Januar zum 1. Februar 2020 trat das Vereinigte Königreich aus der EU aus. In einem Referendum im Jahr 2016 sprachen sich knapp über 50% der britischen Bevölkerung für den Brexit aus.

Somit gehören aktuell 27 Staaten zur EU.

Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU)

Die Länder in der Europäischen Union (EU) werden Mitgliedstaaten genannt. Nicht alle Länder in Europa sind Mitglied der EU, doch es war schon immer das Bestreben, alle Länder in Europa zu vereinen. Bereits Artikel 98 des Vertrags, mit dem 1951 die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) gegründet wurde, legt fest, dass „jeder europäische Staat“ einen Antrag auf Beitritt stellen kann.

Entdecken Sie die Länder der Europäischen Union auf der interaktiven Europakarte. Klicken Sie dazu auf ein Mitgliedstaat der EU, um mehr über das Land zu erfahren.

Auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft

Viele Länder in Europa möchten sich der Europäischen Union anschließen und bewerben sich um eine EU-Mitgliedschaft. Bei der Erweiterung wird zwischen Beitrittskandidaten und potenzielle Beitrittskandidaten unterschieden.

Beitrittskandidaten sind bereits dabei, die EU-Rechtsvorschriften in ihr innerstaatliches Recht umzusetzen bzw. aufzunehmen. Potenzielle Beitrittskandidaten erfüllen hingegen noch nicht die Voraussetzungen für eine EU-Mitgliedschaft.

Kopenhagener Kriterien

Es gibt drei Voraussetzungen, die man erfüllen muss, um der EU beitreten zu können. Diese wurden 1993 festgelegt und heißen „Kopenhagener Kriterien“. Zu diesen Kriterien gehören:

  • Politisches Kriterium: Institutionelle Stabilität, demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten
  • Wirtschaftliches Kriterium: Eine funktionierende Marktwirtschaft und die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck innerhalb des EU-Binnenmarktes standzuhalten.
  • Acquis Kriterium: Die Fähigkeit, sich die aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen und Ziele zu eigen zu machen, das heißt: Übernahme des gesamten gemeinschaftlichen Rechts, des „gemeinschaftlichen Besitzstandes“

Da die Vorbereitung des Beitritts eines Landes meist mehrere Jahre dauert, legt die EU-Kommission jährlich Fortschrittsberichte vor, in denen der Stand der Verhandlungen beschrieben wird. Schließlich muss das Europäische Parlament mit einer absoluten Mehrheit zustimmen. Danach muss der Rat einstimmig zustimmen.

Beitrittskandidaten

  • Albanien
  • Nordmazedonien
  • Montenegro
  • Serbien

Potenzielle Beitrittskandidaten

  • Kosovo
  • Bosnien und Herzegowina
  • Ukraine

Für die Türkei gilt ein besonderer Fall. Die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei begannen im Jahr 2005, wurden jedoch aufgrund der unbefriedigenden Situation von Rechtsstaatlichkeit, fortwährenden Menschenrechtsverletzungen und der Zypernproblematik vor einigen Jahren eingefroren.

Ein weiterer Sonderfall ist Island. Island stellte im Zuge der weltweiten Finanzkrise im Sommer 2009 seinen EU-Beitrittsantrag. Daraufhin folgten die Beitrittsverhandlungen. 2013 wurden dann diese Verhandlungen ausgesetzt und 2015 teilte die isländische Regierung mit, dass sie die Verhandlungen nicht mehr fortsetzen möchten.

Das Wichtigste zur EU auf einem Blick

Motto

In Vielfalt geeint

Mitgliedstaaten27 Länder der EU
Amtssprache(n)24
RatspräsidentCharles Michel
KommissionspräsidentinUrsula Von der Leyen
Organe

Europäischer Rat in Brüssel
Rat in Brüssel
Parlament in Straßburg
Kommission in Brüssel
Zentralbank in Frankfurt am Main
Gerichtshof in Luxemburg
Rechnungshof in Luxemburg

Flächeüber 4 Mio. km²
Einwohner447,7 Mio.
Währungen

der Euro (genutzt in 26 Staaten) sowie 10 weitere Währungen:

  •  Bulgarischer Lew
  • Dänische Krone
  • Gibraltisches Pfund
  • Kroatische Kuna
  • Polnischer Złoty
  • Rumänischer Leu
  • Schwedische Krone
  • Tschechische Krone
  • Ungarischer Forint
Gründung
  • EGKS: 1951, in Kraft 1952
  • EWG, Euratom: 1957, in Kraft 1958
  • EU: 1992, in Kraft 1993
HymneOde an die Freude (Ludwig van Beethoven (Komponist), Friedrich Schiller (Texter), Rein Sepp (Texter)
FeiertagEuropatag (9.Mai)

 

Die Institutionen der Europäischen Union (EU) haben jewiels einen unterschiedlichen Aufgabenbereich und arbeiten dennoch eng zusammen. Die Institutionen sind in sieben wichtige Entscheidungsgremien unterteilt. Im Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag, EUV) heißt es:

Bestimmungen über die Organe
Artikel 13
 
  1. Die Union verfügt über einen institutionellen Rahmen, der zum Zweck hat, ihren Werten Geltung zu verschaffen, ihre Ziele zu verfolgen, ihren Interessen, denen ihrer Bürgerinnen und Bürger und denen der Mitgliedstaaten zu dienen sowie die Kohärenz, Effizienz und Kontinuität ihrer Politik und ihrer Maßnahmen sicherzustellen.

    Dieser institutionelle Rahmen besteht aus den folgenden Organen:

    • Ministerrat
    • Kommission
    • Gerichtshof der EU
    • Europäische Zentralbank
    • Rechnungshof
    • Europäisches Parlament
    • Europäischer Rat
  2. Jedes Organ handelt nach Maßgabe der ihm in den Verträgen zugewiesenen Befugnisse nach den Verfahren, Bedingungen und Zielen, die in den Verträgen festgelegt sind. Die Organe arbeiten loyal zusammen
  3. Die Bestimmungen über die Europäische Zentralbank und den Rechnungshof sowie die detaillierten Bestimmungen über die übrigen Organe sind im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union enthalten.
  4. Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission werden von einem Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie einem Ausschuss der Regionen unterstützt, die beratende Aufgaben wahrnehmen.

 

Die Europaflagge ist das wohl bekannteste Symbol der Europäischen Union. Die im Kreis angeordneten 12 Sterne, die nichts mit der Zahl der Mitgliedstaaten zu tun haben, auf dem blauen Grund symbolisieren Einheit und Harmonie zwischen den Völkern. Der Europarat nahm mit seinen damals 14 Mitgliedstaaten die Flagge 1955 an. Sie weht heute in ganz Europa und bringt die gemeinsamen Werte von Frieden auf dem Kontinent, Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit zum Ausdruck.

 

Heraldische Beschreibung der Europa-Flagge:

Ein Kranz von zwölf goldenen fünfzackigen Sternen auf azurblauem Grund. Die Spitzen der Sterne berühren einander nicht, alle Sterne stehen senkrecht, d.h., ein Zacken weist nach oben. Die Sterne sind wie die Stunden auf dem Zifferblatt einer Uhr angeordnet. Die Breite der rechteckigen Flagge beträgt das Eineinhalbfache der Höhe.

 

Der Euro

Der Euro ist das greifbarste Symbol der Europäischen Union. Er wurde 2002 als Zahlungsmittel eingeführt und befindet sich in den Geldbörsen und Sparschweinen von Europäerinnen und Europäern aus inzwischen 19 Mitgliedsstaaten. Diese Länder werden als Eurozone bezeichnet. Zuletzt übernahm Litauen am 1. Januar 2015 der Euro als offizielle Währung.

Euro Zeichen

 

Hymne

Der Europarat erklärte 1972 die 9. Symphonie von Ludwig van Beethoven zu seiner Hymne. 1985 entschieden die Staats- und Regierungschefs der EU, sie als offizielle Hymne der Europäischen Union zu übernehmen.

Die Hymne symbolisiert nicht nur die Europäische Union, sondern auch Europa im weiteren Sinne. Mit seiner „Ode an die Freude“ brachte Schiller seine idealistische Vision zum Ausdruck, dass alle Menschen zu Brüdern werden – eine Vision, die nicht nur Beethoven teilte, sondern die auch heute die Länder der EU eint.

Hynme der Europäischen Union
 

 

Motto

In Vielfalt geeint (lat.: „In varietate concordia“) – Unter diesem Motto der Europäischen Union leben wir mittlerweile bereits 70 Jahre in einer friedlichen Gemeinschaft. Dieser Frieden wird durch die Grundsätze der EU getragen. Es wurde erst 2000 im Zuge eines Wettbewerbs ausgewählt, an dem sich Schüler aus den damals 15 Mitgliedstaaten beteiligten. Bis in die Endrunde schafften es folgende Vorschläge:

  • „Friede, Freiheit, Solidarität“
  • „Unsere Unterschiede sind unsere Stärke“
  • „Zu Frieden und Demokratie geeint“
  • „In Freiheit geeint“
  • „Ein alter Erdteil, neue Hoffnung“
  • „Alle verschieden, alle Europäer“
  • „Einheit in Vielfalt“
Motto der Europäischen Union

Obsiegt hat schließlich der letztgenannte Vorschlag, der bald darauf leicht abgeändert wurde („In Vielfalt geeint“ statt „Einheit in Vielfalt“). Das Motto soll ausdrücken, „dass sich die Europäer über die EU geeint für Frieden und Wohlstand einsetzen und dass die vielen verschiedenen Kulturen, Traditionen und Sprachen in Europa eine Bereicherung für den Kontinent darstellen.“

Institutionelles Geflecht der Europäischen Union

Die Arbeitsweisen der unterschiedlichen Institutionen der Europäischen Union (EU) sind in verschiedenen europäischen Verträgen festgeschrieben. Der Vertrag von Lissabon bildet die Vertragsgrundlage für die Entscheidungsverfahren und die Funktionsweise der Institutionen.

 

So funktioniert das Zusammenspiel der Institutionen in der Europäischen Union (EU):

Institutionen für Europa

Das Europäische Parlament ist die Stimme der Bürgerinnen und Bürger in der EU und wird alle fünf Jahre gewählt.  Die letzte Wahl war am 9. Juni 2024. Das Parlament beteiligt sich als direkt gewähltes Organ an der Gesetzgebung der EU.

  • Mitglieder: 720
  • Präsidentin: Roberta Metsola (wird alle 2,5 Jahre gewählt)
  • Sitz: Straßburg (Parlament), Brüssel und Luxemburg (Ausschuss und Fraktionen)
  • WEB: www.europarl.eu

Das Europäische Parlament vertritt die Belange der Bevölkerung. Es wird seit 1979 alle fünf Jahre von den Bürgern aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union gewählt und besteht nach der Wahl 2024 aus 720 Abgeordneten. Diese Abgeordneten schließen sich unabhängig von ihren Herkunftsländern zu unterschiedlichen Fraktionen zusammen, die nach politischen Standpunkten gebildet werden. Wie viele Abgeordnete ein Land im Parlament stellen darf, hängt von seiner Bevölkerungszahl ab. So stellt Deutschland im Moment 96 Abgeordnete. Gleichberechtigt mit der Kommission entscheidet das Europäische Parlament in allen wichtigen Bereichen der EU. Es kann die Kommission auffordern, bestimmte Vorschläge für Gesetze auszuarbeiten und es kann den Haushaltsplan der Kommission in seiner Gesamtheit ablehnen. Die Zustimmung des Parlaments ist außerdem nötig, wenn neue Mitglieder der Kommission ernannt werden sollen oder wenn die EU zum Beispiel über den Beitritt neuer Mitgliedstaaten verhandelt.

Das Parlament hat vor allem drei Aufgaben:

  • Es ist zusammen mit dem Rat der Europäischen Union für die Gesetzgebung zuständig. Der Umstand, dass es direkt gewählt ist, trägt zur demokratischen Legitimation des europäischen Rechts bei.
  • Es übt eine demokratische Kontrolle über alle Organe der EU und insbesondere über die Kommission aus. Es stimmt der Ernennung des Kommissionspräsidenten und der Kommissionsmitglieder zu oder lehnt sie ab, und es kann einen Misstrauensantrag gegen die gesamte Kommission einbringen.
  • Es teilt sich die Haushaltsbefugnis mit dem Rat und kann somit Einfluss auf die Ausgaben der EU nehmen. Am Ende des Haushaltsverfahrens genehmigt es den Gesamthaushalt oder lehnt ihn ab.

Seinen offiziellen Sitz hat das Europäische Parlament in Straßburg, jedoch arbeiten die Mitglieder an drei Orten: Straßburg, Brüssel und Luxemburg. Die Plenartagungen, wichtige Zusammenkünfte, werden zwölf Mal in Straßburg abgehalten. Weitere Tagungen und Ausschusssitzungen finden in Brüssel statt. Die letzte Europawahl fand am 6. bis 9. Juni 2024 statt, diese Europaabgeordneten vertreten Mecklenburg-Vorpommern in der Legislaturperiode 2024–2029 im Europäischen Parlament.

Der Europäische Rat ist das oberste Entscheidungsgremium der EU, er tagt mindestens alle vier Monate. Dort kommen die unterschiedlichen Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten zusammen, um gemeinsam die politischen Leitlinien der EU festzulegen. Anders gesagt: Hier trifft sich der Kanzler aus Deutschland mit dem Präsidenten aus Frankreich und anderen Regierungschefs.

  • Mitglieder
    • Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Mitgliedstaaten
    • Präsident des Europäischen Parlaments
    • Präsident der Europäischen Kommission
  • Präsident: Charles Michel
  • Sitz: Brüssel
  • WEB: www.consilium.europa.eu/de/european-council/

Was macht der Europäische Rat?

Der Europäische Rat gibt der Union die erforderlichen Impulse aus den Mitgliedstaaten und legt die Prioritäten fest. In diesem Gremium wird nicht abgestimmt, hier einigen sich die Regierungschefs einstimmig oder es gibt kein Ergebnis. Seit dem Vertrag von Lissabon wählt der Europäische Rat einen zweieinhalb Jahre amtierenden Präsidenten. Der Präsident darf kein nationales Amt bekleiden, diese muss er niederlegen.

Der Präsident ist in den Gremien nicht stimmberechtigt, er bereitet die Sitzungen vor und sorgt wie ein Moderator während der Sitzungen dafür, dass die Staats- und Regierungschefs zu einem Ergebnis kommen.

Aufgaben des Europäischen Rats

  • Impulsgeber für die Entwicklung der Europäischen Union
  • legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und deren Prioritäten zur Erreichung dieser fest
  • legt die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU, unter der Berücksitigung der strategischen Interessen und Fragen der Verteidigungspolitik, fest

Der Europäische Rat erlässt keine Rechtsvorschriften, vielmehr werden nach den Tagungen Schlussfolgerungen formuliert. Diese nennen auch wichtige Fragen, mit denen sich der Rat der Europäischen Union befassen muss. Die Tagungen des Europäischen Rates finden in der Regel mindestens zweimal pro Halbjahr statt. Außerordentliche Tagungen können angesetzt werden, wenn dringende wirtschaftliche oder politische Probleme erörtert werden müssen

Der Rat der Europäischen Union ist die Vertretung der Staaten. Er wird häufig auch als Minsterrat oder Rat bezeichnet. Er setzt sich aus den EU-Ministern zusammen, die von den jweiligen Regierungen der Mitgliedsländer entsandt werden.

  • Mitglieder: Minister aus jedem EU-Land, je nach behandeltem Politikbereich
  • Vorsitz: den Ratsvorsitz übernimmt jeder EU-Mitgliedstaat für 6 Monate
  • Sitz: Brüssel
  • WEB: www.consilium.europa.eu/de/home/

Je nachdem, welche Themen bei den Sitzungen des Ministerrates behandelt werden, nehmen unterschiedliche Minister teil. Geht es zum Beispiel um den Straßenverkehr, treffen sich die Verkehrsminister, bei einer Diskussion um fälschungssichere Ausweise würden sich die Innenminister aller Mitgliedsländer treffen.
Der Rat teilt sich mit dem Parlament die legislativen [= gesetzgebenden] Befugnisse und die Verantwortung für den EU-Haushalt und er bestätigt oder lehnt die von der Kommission vorgeschlagen Ideen ab.

Die Fachminister kommen zusammen, um beispielsweise über Außenbeziehungen, Wirtschaft und Finanzen, Verkehr, Energie oder Landwirtschaft zu diskutieren und um politische Maßnahmen zu verabschieden.

Aufgaben vom Rat der Europäischen Union

  • Abstimmung und Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften gemeinsam mit dem Europäischen Parlament auf Grundlage von Vorschlägen der Europäischen Kommission
  • Koordinierung der politischen Maßnahmen der EU-Länder
  • Entwicklung der Außen- und Sicherheitspolitik der EU auf der Grundlage von Leitlinien des Europäischen Rates
  • Abschluss internationaler Übereinkünfte zwischen der EU und anderen Staaten oder internationalen Organisationen
  • Genehmigung des Haushaltsplans der EU gemeinsam mit dem Europäischen Parlament.

Alle sechs Monate übernimmt ein anderer Mitgliedstaat den Vorsitz im Rat der Europäischen Union. Die Regierung, die den Ratsvorsitz inne hat, muss die verschiedenen Ratstagungen organisieren und leiten. Werden im Rat Beschlüsse verabschiedet, beschließt der Rat mit qualifizierter Mehrheit, das heißt, je größer die Einwohnerzahl des Mitgliedstaates, desto mehr Stimmen. Das Abstimmungssystem ist jedoch so gestaltet, dass bevölkerungsärmere Länder überproportional viel Gewicht erhalten.

Anzahl der Stimmen pro Land

Deutschland, Frankreich, Italien29
Polen, Spanien27
Rumänien14
Niederlande13
Belgien, Griechenland, Portugal, Tschechische Republik, Ungarn12
Bulgarien, Österreich, Schweden10
Dänemark, Finnland, Irlan, Kroatien, Litauen, Slowakei7
Estland, Lettland, Luxemburg, Slowenien, Zypern4
Malta3
Insgesamt352
Stimmen für qualifizierte Mehrheit260

 

Die Europäische Kommission ist die politische Verwaltung der EU und schlägt neue EU-Gesetze vor, überwacht die Gemeinschaftsrechte und sorgt für die Durchführung der Gemeinschaftspolitik der Union (z.B. gleiche Verbraucherschutzgesetze für die ganze EU). Die Mitglieder der Kommission werden Kommissare genannt und sind in ihren Entscheidungen unabhängig von den Regierungen der jeweiligen Mitgliedstaaten, die sie ernannt haben. Sie sind allein dem Wohl der in der Gemeinschaft vereinten Staaten verpflichtet.

Als „Hüterin der Verträge“ wacht die Europäische Kommission über die ordnungsgemäße Anwendung der Bestimmungen. Dieses europäische Organ übernimmt somit die unabhängige, ausführende Rolle in der EU. Neben den Vorschlägen von Gesetzen wacht die Europäische Kommission über die Einhaltung der Beschlüsse.

Dabei hat sie das Recht, bei Zuwiderhandlung einzelne Mitgliedstaaten, den Ministerrat, das Parlament oder die Europäische Zentralbank beim Gerichtshof zu verklagen.

Die Europäische Zentralbank hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist die Zentralbank der Mitgliedstaaten der EU. Sie ist von allen anderen Institutionen der Union und ihrer Mitgliedstaaten unabhängig und insbesondere für diejenigen Staaten zuständig, die den Euro eingeführt haben.

  • Mitglieder: Präsident und Vizepräsident der EZB (Europäische Zentralbank) sowie die Präsidenten der nationalen Zentralbanken aller EU-Mitgliedstaaten
  • Präsident: Christine Lagarde (Amtszeit von 8 Jahren)
  • Sitz: Frankfurt (am Main), Deutschland
  • WEB: www.ecb.europa.eu/home/html/index.en.html
 
Sitz der Europäischen Zentralbank
Foto: EZB

Mit der Einführung des Euros (1998) wurde die Europäische Zentralbank gegründet. Sie ist für die Währungspolitik im Euro-Raum zuständig. Die Bank kontrolliert die Geldmenge und sorgt damit für die Preisstabilität in der Eurozone. Sie legt außerdem den Leitzins fest. Das bedeutet, dass sie bestimmen darf, wie hoch die Zinsen sind, die für einen aufgenommen Kredit bezahlt werden müssen. Dieser Leitzins gilt für Geld, das sich Banken von anderen Banken leihen, aber auch für Geld, das sich ein Bürger bei einer Bank leiht.

Karte vom Euroraum
 
 

Neben der Steuerung der Geldmenge im Euroraum legt der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union fest, dass die Gewährleistung der Stabilität des Preisniveaus in der Eurozone ein vorrangiges Ziel ist.

Zudem achtet sie darauf, dass die Inflation der Staaten gering bleibt, und sie ist verpflichtet, den harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) unter 2% zu halten.

 
 

Beschlussfassung im Rahmen der EZB-Bankenaufsicht:

Arbeitsweise der EZB
 

Die EZB legt die Zinssätze fest, zu denen sich die Banken Geld leihen, und sorgt somit für eine Preisstabilität. Dies hat Auswirkungen auf den Preis und die Menge des im Umlauf befindlichen Geldes und somit auf die Inflationsrate. Sind bspw. große Geldmengen im Umlauf, kann die Inflationsrate mit den Verbraucherpreisen steigen, wodurch sich Waren und Dienstleistungen verteuern. Daraufhin kann die Europäische Zentralbank die Kosten für Finanzierungen erhöhen, indem sie den Zinssatz für ihre Darlehen an Geschäftsbanken abgibt. Dies wiederum verringert die Geldmenge und führt zu einem geringen Preisdruck.

  • Aufgabe: Kontrolle der ordnungsgemäßen Erhebung und Verwendung der EU-Mittel und Beitrag zur Verbesserung des Finanzmanagements der EU
  • Präsident: Tony Murphy
  • Mitglieder: Ein Mitglied aus jedem EU-Land
  • Gründung: 1977
  • Sitz: Luxemburg
  • Internetpräsenz: Europäischer Rechnungshof
  • WEB: european-union.europa.eu/

Als unabhängige externe Rechnungsprüfungsstelle der EU vertritt der Europäische Rechnungshof die Interessen der europäischen Steuerzahler/innen. Er selbst hat keine rechtlichen Befugnisse, setzt sich jedoch für eine bessere Verwaltung des EU-Haushalts durch die Europäische Kommission ein und berichtet über die Finanzlage der EU.

Aufgabe

  • Prüfung von Einnahmen und Ausgaben der EU auf korrekte Erhebung, Ausgabe, wertschöpfende Anlage und Verbuchung der EU-Finanzmittel
  • Prüfung von Personen oder Organisationen, die EU-Finanzmittel verwalten, zum Beispiel durch Stichprobenkontrollen in EU-Institutionen (vor allem der Kommission), EU-Ländern und Ländern, die EU-Finanzhilfen erhalten
  • Erstellung von Prüfberichten mit Prüfergebnissen und Empfehlungen für die Europäische Kommission und die nationalen Regierungen
  • Meldung mutmaßlicher Fälle von Betrug, Korruption oder sonstigen rechtswidrigen Handlungen an das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)
  • Erstellung eines Jahresberichts für das Europäische Parlament und den Rat der EU, den das Parlament prüft, bevor es die Verwaltung des EU-Haushalts durch die Kommission billigt.
  • Ausarbeitung von gutachtlichen Stellungnahmen für die politischen Entscheidungsträger der EU zwecks besserer Verwaltung der Finanzmittel und verbesserter Rechenschaftspflicht gegenüber Bürgerinnen und Bürgern.

Überdies veröffentlicht der Rechnungshof Stellungnahmen zu vorbereitenden Rechtsakten mit Auswirkungen auf die EU-Finanzverwaltung sowie Positionspapiere, Analysen und andere Ad-hoc-Veröffentlichungen zu Finanzthemen.

Die Tätigkeit des Rechnungshofs konzentriert sich vor allem auf die Europäische Kommission, da diese Institution in erster Linie für die Umsetzung des EU-Haushalts zuständig ist. Er arbeitet jedoch auch eng mit den nationalen Behörden zusammen, denn die meisten EU-Mittel (80 %) werden von der Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten verwaltet.

  • Aufgabe: Der EuGH gewährleistet, dass das EU-Recht in allen EU-Mitgliedsländern auf die gleiche Weise angewendet wird, und sorgt dafür, dass die EU-Länder und EU-Institutionen das EU-Recht einhalten.
  • Mitglieder:
    • Gerichtshof: Ein/e Richter/in aus jedem EU-Land, dazu elf Generalanwälte/Generalanwältinnen
    • Gericht: Zwei Richter/innen aus jedem EU-Land
  • Gründung: 1952
  • Sitz: Luxemburg
  • Internetpräsenz: Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) legt das EU-Recht aus und gewährleistet damit, dass es in allen EU-Ländern auf die gleiche Weise angewendet wird. Außerdem entscheidet er in Rechtsstreiten zwischen nationalen Regierungen und EU-Institutionen.

Außerdem kann der Gerichtshof in bestimmten Fällen von Privatpersonen, Unternehmen oder Organisationen befasst werden, wenn diese der Auffassung sind, dass eine EU-Institution ihre Rechte verletzt hat.

Der EuGH fällt Urteile in Rechtssachen, mit denen er befasst wird. Die häufigsten Rechtssachen sind:

  • Auslegung des Rechts (Vorabentscheidungen)
  • Durchsetzung des Rechts (Vertragsverletzung)
  • Annullierung von EU-Rechtsakten (Nichtigkeitsklagen)
  • Gewährleistung des Tätigwerdens der EU (Untätigkeitsklagen)
  • Verhängung von Straßmaßnahmen gegen EU-Institutionen (Schadensersatzklagen)

Der EuGH ist in zwei Gerichte untergliedert. Die Richter und Generalanwälte werden für jeweils sechs Jahre von den nationalen Regierungen einvernehmlich ernannt. Eine Wiederernennung ist zulässig. Aus ihrer Mitte wählen die Richter für die Dauer von drei Jahren ihren/ihre Präsidenten/Präsidentin. Eine Wiederernennung ist zulässig.

Die wichtigsten Veträge der EU

Die Verabschiedung des Vertrags von Lissabon hatte das Ziel, eine jahrelange Reformdebatte in der Europäischen Union abzuschließen. Nachdem die zuvor geplante Verfassung in Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden scheiterte, wurden unter deutscher Ratspräsidentschaft 2007 die Weichen in Richtung Reformvertrag gestellt. Da der Vertrag in einigen Ländern durch Volksentscheide gebilligt werden musste, konnte er erst im Jahr 2009 endgültig in Kraft treten.

Wie bisher basiert die EU auf zwei Verträgen. Das Grundsätzliche steht im Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag). Weitere Bestimmungen enthält der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der zuvor Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft hieß.

Die Unterscheidung zwischen Europäischer Union und Europäischer Gemeinschaft

Vertrag von Lissabon

entfällt – es gibt nur noch die Europäische Union. Sie hat Rechtspersönlichkeit, darf somit zum Beispiel internationale Verträge abschließen.

Um die Außenpolitische Macht der Union zu stärken, wurde das Amt des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik geschaffen. In dieser Position sind die Funktionen des EU-Außenbeauftragten und des EU-Außenkommissars gebündelt. Mit dem neuen Amt bekommt die EU-Außenpolitik erstmals ein einheitliches Gesicht.

Eine wichtige Neuerung im Vertragswerk von Lissabon betrifft die oftmals kritisierte Unklarheit über die Kompetenzen der Union. Mittlerweile wird zwischen der ausschließlichen, geteilten und unterstützenden Gesetzgebungskompetenz der EU unterschieden. Allerdings gehören nur wenige Bereiche zur ausschließlichen Zuständigkeit der Union: Das betrifft die Zollunion, Wettbewerbsregeln im Binnenmarkt, Währungspolitik für die Euro-Zone, Naturschutz in den Meeren sowie die gemeinsame Handelspolitik. Die Union darf unabhängig über internationale Verträge verhandeln, wenn ihr eigener Zuständigkeitsbereich betroffen ist oder die Mitgliedstaaten sie damit beauftragen.

Download Vertrag von Lissabon

Am 26. Februar 2001 wurde der Vertrag von Nizza unterzeichnet und am 1. Februar 2003 trat er in Kraft.
Damit die EU auch nach der Erweiterung auf 25 Mitgliedstaaten ihre Aufgaben erfüllen konnte, nahm der Vertrag von Nizza Änderungen an den Gründungsverträgen (EU- und EG-Vertrag) vor. Der EU- und EG-Vertrag sowie die Änderungen von Nizza wurden in einer konsolidierten Fassung zusammengeführt. Diese bildet die vertragliche Grundlage für das Handeln der EU.

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Der Vertrag von Amsterdam wurde am 2. Oktober 1997 unterzeichnet und trat am 1. Mai 1999 in Kraft. Er vertiefte die Effizienz und Handlungsfähigkeit der EU. Außerdem bekam das Parlament mehr Möglichkeitenzur Mitbestimmung. Des Weiteren wurden die Grundlagen für die europäische Zusammenarbeit in den Bereichen innere Sicherheit und Beschäftigung verbessert.

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Vertrag von MaastrichtNach den Römischen Verträgen stellte der Vertrag von Maastricht, unterzeichnet am 7. März 1992 in der niederländischen Stadt Maastricht, den bis dato größten Schritt der Europäischen Integration dar. Mit dem Vertrag werden die Inhalte der Römischen Verträge aus dem Jahr 1957 ausgeweitet und um neue Punkte ergänzt.

Mit dem Vertrag von Maastricht wurden neben der bisherigen EWG und der EURATOM die Europäische Union und damit das sogenannte Drei-Säulen-Modell geschaffen. Ein zentraler Punkt des Vertragswerks ist der Beschluss der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, in deren Folge am 1. Januar 1999 der Euro zunächst als Buchwährung und am 1. Januar 2002 als Bargeld eingeführt wurde. Bis auf Dänemark und Großbritannien haben sich alle Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel einzuführen.

Neben der Formulierung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik wurde weiterhin die Unionsbürgerschaft eingeführt. Sie ersetzt zwar nicht die nationale Staatsbürgerschaft eines Mitgliedslandes, berechtigt jedoch alle Einwohner der Union unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit an Kommunalwahlen teilzunehmen, Petitionen an das Europäische Parlament zu richten und den Wohnsitz in jedem Land der EU frei zu wählen.

Desweitern wurde mit Inkrafttreten des Vertrages die Europäische Polizeibehörde (Europol) gegründet und die Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich der Justiz und des Inneren beschlossen.

der Vertrag von MaastrichtDem Vertrag von Maastricht ist ein Protokoll über die gemeinsame Sozialpolitik beigefügt. In diesem Protokoll einigt man sich darauf, dass man zukünftig Mindestnormen für das Arbeitsrecht einführt und einen größeren sozialen Dialog betreibt. Großbritannien war das einzige Land, das diesem zusätzlichen Protokoll nicht zustimmte.

Um die EU demokratischer zu machen, wurde das EU-Parlament gestärkt, indem es teilweise auf die gleiche Ebene wie der Ministerrat gestellt wurde und ein Mitentscheidungsrecht erhielt. Dieses Recht weiten spätere Verträge noch aus. Zudem werden zum ersten Mal politische Parteien auf EU-Ebene anerkannt. Dadurch können diese Parteibündnisse mit Fördermitteln aus dem Topf der EU rechnen.

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In Luxemburg und Den Haag wurde am 17. bzw. 28 Februar 1986 die Einheitliche Europäische Akte (EEA) unterzeichnet. Sie trat im folgenden Jahr am 1. Juli in Kraft.
Um den Binnenmarkt zu realisieren, enthielt die EEA Anpassungen am EWG-Vertrag. Außerdem führte die Akte Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat ein und stärkte die Rolle des Europäischen Parlaments.

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Um den Erfolg der Montanunion weiter zu fördern und den Frieden auf dem Kontinent dauerhaft zu stärken, einigten sich die Regierungen von Frankreich, der Bundesrepublik, Italien, Belgien, Luxemburg und den Niederlanden auf die Gründung einer Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und einer Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM).

Vetrag von RomDie Römischen Verträge, in denen die Ziele dieser zwei Säulen der zukünftigen europäischen Zusammenarbeit festgehalten wurden, konnten nach intensiven Verhandlungen schließlich am 25. März 1957 feierlich von den Vertretern der sechs Vertragsländer unterzeichnet werden. An diesem regnerischen Tag konnte die Grundlage für das Europa geschaffen werden, welches in den nächsten Jahrzehnten weiter zusammenwuchs, zu dem Kontinent, den wir heute kennen.

Die Ziele der EWG waren unter anderem die Sicherung von fairem, freien Handel und Wettbewerb durch den Wegfall von Zollschranken zwischen den Mitgliedsländern sowie eine engere Verbindung der einzelnen Staaten durch eine gemeinsame Verkehrs-, Handels- und Landwirtschaftspolitik. Ein weiterer wesentlicher Punkt war die Schaffung eines gemeinsamen Raumes für freien Dienstleistungs-, Personen- und Warenverkehr in Westeuropa.

Die Verträge von RomEURATOM sollte den europaweiten Aufbau der noch jungen Kernenergie und den Austausch von Know-how unter den Mitgliedsländern fördern, um die Sicherheit und die friedliche Nutzung dieser damals revolutionären Technologie zu garantieren.

Die große historische Bedeutung der Römischen Verträge liegt neben den wirtschaftlichen Aspekten vor allem darin, dass sich nur 12 Jahre nach dem Ende des grausamsten Krieges in der Geschichte der Menschheit ehemalige Kriegsgegner auf eine neue Friedensordnung einigten und damit die jahrhundertealten Konflikte in Europa beseitigten. Vor allem Deutschland und Frankreich, einst erbitterte Gegner, bewiesen in den darauffolgenden Jahren, wie aus ehemaligen Erzfeinden Wirtschaftspartner und schließlich Freunde werden konnten.

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Am 18. April 1951 unterzeichneten Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande in Paris den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Es handelte sich dabei um einen Europäischen Wirtschaftsverband und einen Vorläufer der EG, der unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg entstand. Alle Mitgliedstaaten hatten Zugang zu Kohle und Stahl, ohne Zölle zahlen zu müssen. Darüber hinaus wurde eine hohe Behörde geschaffen, die bezüglich der Kohle- und Stahlproduktion gemeinsame Regelungen für alle Mitglieder treffen sollte.

Der Vertrag trat am 23. Juli 1952 in Kraft und lief 50 Jahre später, am 23. Juli 2002, aus.

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