
Zwischen Unabhängigkeit und Integration: Die Schweiz und ihr Draht zur EU
EIZ Rostock
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Die Geschichte: Der „Bilaterale Weg“ als Erfolgsmodell
Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU sind durch ein enges Geflecht von über 100 Verträgen geprägt, die es der Schweiz ermöglichen, am EU-Binnenmarkt teilzunehmen, ohne Mitglied der Union zu sein.
Der erste Wendepunkt liegt im Jahr 1992. Nachdem die Bevölkerung der Schweiz den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) knapp abgelehnt hatte, entschied sich der Bundesrat für den bilateralen (zweiseitigen) Weg. Ein frühes Gesuch um den EU-Beitritt wurde später offiziell zurückgezogen.
Im Anschluss an diese Entwicklungen kam es in den 1990er Jahren zu vielen Verhandlungen, welche 1999 in den sogenannten Bilateralen I mündeten. Dieses Paket umfasst sieben sektorielle Abkommen, darunter die Personenfreizügigkeit, den Land- und Luftverkehr sowie die Forschung. Die Verträge sind durch eine „Guillotine-Klausel“ verknüpft: Fällt ein Abkommen, fallen alle.
In den 2000er Jahren wurde dieses Abkommen durch die Bilateralen II ergänzt. Dieses Paket vertiefte die Zusammenarbeit unter anderem in den Bereichen Sicherheit und Asyl (Schengen/Dublin) sowie Zinsbesteuerung und Umwelt.

Aktuelle Entwicklungen: Das Paket Bilateralen III
Nach einer Phase der Sondierung wurden 2024 neue Verhandlungen aufgenommen, um die Beziehungen auf eine neue, stabile Basis zu stellen – den sogenannten Paketansatz. Am 20. Dezember 2024 wurden die Verhandlungen materiell abgeschlossen. Die feierliche Unterzeichnung des Vertragspakets durch Bundespräsident Guy Parmelin und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erfolgte am 2. März 2026 in Brüssel.
Kerninhalte der Bilateralen III
- Stromabkommen: Es soll die Netzstabilität und Versorgungssicherheit der Schweiz rechtlich absichern und den Zugang zum europäischen Strommarkt ermöglichen.
- Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Neue Abkommen in diesen Bereichen sollen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit stärken.
- Forschung und Bildung: Die Schweiz wird wieder voll an EU-Programmen wie Horizon Europe und Erasmus+ teilnehmen können.
- Institutionelle Lösungen: Statt eines globalen Rahmens werden Regeln zur Rechtsübernahme und Streitbeilegung direkt in den jeweiligen Marktabkommen verankert. Bei Streitigkeiten entscheidet ein Schiedsgericht, wobei der Europäische Gerichtshof (EuGH) für die Auslegung von EU-Recht zuständig bleibt.
- Finanzielle Beiträge: Die Schweiz verpflichtet sich ab 2030 zu höheren jährlichen Zahlungen (ca. 350 Millionen Franken) zur Verringerung wirtschaftlicher Ungleichheiten in der EU.
Politische Herausforderungen und Ausblick
Trotz der Unterzeichnung ist der Weg noch nicht zu Ende. Das Paket muss nun durch die politischen Prozesse in der Schweiz. Das bedeutet, dass das Parlament in der Schweiz über das Paket entscheiden muss und eventuell gibt es ein Referendum. Der Bundesrat hat am 13. März 2026 die Botschaft ans Parlament verabschiedet. Es wird erwartet, dass das Paket dem fakultativen Referendum unterstellt wird, was eine Volksabstimmung (voraussichtlich um das Jahr 2027) zur Folge hätte.
Dennoch gibt es auch Kritik und Widerstand. Die SVP lehnt das Paket als „Unterwerfungsvertrag“ ab, da sie die dynamische Rechtsübernahme und die Rolle des EuGH kritisiert. Gleichzeitig warnt der Bundesrat vor Initiativen wie der „10-Millionen-Schweiz“-Initiative, da deren Annahme die Personenfreizügigkeit und damit den bilateralen Weg gefährden könnte.
In der öffentlichen Meinung zeigt sich eine breite Unterstützung: Rund zwei Drittel der Bevölkerung befürworten eine Annäherung an die EU und den bilateralen Weg.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Schweiz mit den Bilateralen III versucht, den bewährten Weg der sektoriellen Integration fortzuführen und gleichzeitig die von der EU geforderten institutionellen Neuerungen zu akzeptieren, um den Wohlstand und die Planungssicherheit für die Wirtschaft langfristig zu sichern.

Welche Auswirkungen hätte ein Wegfall der Bilateralen?
Wenn die bilateralen Verträge wegfallen würden, wäre das für die Schweiz kein plötzlicher Knall, sondern eher ein schleichender Abstieg, der fast jeden Lebensbereich betreffen würde. Ohne die Verträge würde die Schweizer Wirtschaft deutlich langsamer wachsen. Experten haben berechnet:
- Weniger Geld im Portemonnaie: Im Jahr 2045 hätte jeder Einwohner durchschnittlich etwa 5200 Franken weniger pro Jahr zur Verfügung, als wenn wir die Verträge behalten.
- Riesiges Loch in der Kasse: Insgesamt würde die Schweiz bis 2045 fast 700 Milliarden Franken an Wohlstand verlieren – das ist ungefähr so viel, wie die ganze Schweiz in einem Jahr erwirtschaftet.
Außerdem fehlen bei einem Wegfall der Bilateralen Fachkräfte, vor allem in Krankenhäusern, Heimen oder auch anderen Firmen. Das liegt daran, dass vor allem die Personenfreizügigkeit einer der wichtigsten Aspekte der Verträge für die Wirtschaft darstellt. Ohne den Vertrag könnten Firmen, Spitäler und Pflegeheime viel schwerer Personal aus Europa einstellen. Es würden jährlich schätzungsweise 20.000 bis 30.000 Arbeitskräfte fehlen. Man schätzt außerdem, dass bis 2045 rund 235.000 Stellen weniger entstehen würden, weil die Wirtschaft ohne die Verträge weniger Schwung hat.
Ein weiterer Aspekt ist, dass Forschung und Bildung den Anschluss verlieren würden. Wenn Schweizer Forscher nicht mehr bei den großen EU-Projekten (Horizon) mitmachen können, wird es schwerer, die besten Köpfe im Land zu halten. Ohne Programme wie Erasmus+ wird außerdem der Austausch für junge Leute, wie z.B. Studierende viel komplizierter und teurer.
Selbst wenn man die Verträge nicht sofort kündigt, sondern einfach „nichts tut“, gibt es ein Problem: Die EU aktualisiert die alten Verträge nicht mehr. Das bedeutet, sie passen irgendwann nicht mehr zur modernen Welt und werden nutzlos. Man nennt das auch „schleichende Erosion“ – die Verträge verrosten regelrecht.
Zusammengefasst: Ein Wegfall der Bilateralen würde die Schweiz isolieren, die Preise erhöhen, den Wohlstand senken und es Firmen erschweren, gutes Personal zu finden.
Wussten Sie schon?
Das Referendum ist ein zentrales Instrument der direkten Demokratie in der Schweiz, das den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern ermöglicht, über vom Parlament verabschiedete Gesetze und völkerrechtliche Verträge an der Urne zu entscheiden. Die durch die Bundesverfassung garantierten Referendumsrechte (Art. 136 Abs. 2 BV) bleiben auch bei der Zusammenarbeit mit der EU und der Übernahme von EU-Recht in vollem Umfang gewährleistet.
Man unterscheidet in der Schweiz grundsätzlich zwei Arten:
- Fakultatives Referendum: Gegen neue Bundesgesetze oder wichtige Staatsverträge können Stimmberechtigte eine Volksabstimmung verlangen, wenn sie innerhalb von 100 Tagen nach der Veröffentlichung 50.000 gültige Unterschriften sammeln. Alternativ können auch acht Kantone gemeinsam ein solches Referendum (Kantonsreferendum) verlangen. Für die Annahme einer Vorlage beim fakultativen Referendum reicht das Volksmehr (die Mehrheit der abstimmenden Bevölkerung) aus.
- Obligatorisches Referendum: Verfassungsänderungen oder der Beitritt zu bestimmten internationalen Organisationen müssen zwingend Volk und Ständen zur Abstimmung vorgelegt werden. In diesem Fall ist für eine Annahme das doppelte Mehr erforderlich: die Mehrheit der Stimmenden (Volksmehr) und die Mehrheit der Kantone (Ständemehr).
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