Arzneimittelenpässe vorbeugen
Um zukünftig besser etwa auf Medikamentenengpässe reagieren zu können, setzt die EU auf einen freiwilligen Solidaritätsmechanismus: Jedes Land, das mit diesem Problem konfrontiert ist, darf bei anderen EU-Staaten anfragen, ob sie vom entsprechenden Medikament noch etwas übrighaben. Darüber hinaus hat die EU eine „Liste der kritischen Arzneimittel“ erstellt. Ist einer der über 200 veröffentlichten Wirkstoffe nicht verfügbar, könnte es Patient*innen und das gesamte Gesundheitssystem vor erhebliche Probleme stellen. Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) soll deren Lieferketten und Verfügbarkeiten dann besonders kritisch überwachen und analysieren.
Stärkung der EU Gesundheitsbehörden
Auf dem Weg zur Europäischen Gesundheitsunion wurden verschiedene Verordnungen auf den Weg gebracht: Diese beinhalten Maßnahmen zur Stärkung des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), außerdem hat die EU-Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) nun zusätzliche Befugnisse.
Arzneimittelknappheit- ein globales Problem
Das Problem mit der Verteilung der knappen Arzneimittel ist auch ein globales Phänomen. Expert*innen warnen: Wenn in China eine Fabrik explodiert, gibt es einen Arzneistoff gar nicht mehr. Selbst wenn noch andere Produktionsstätten existieren, sind diese oft nicht in der Lage die Produktion zu übernehmen. Darüber hinaus ist die Versorgungslage auch davon abhängig, wie die Hersteller*innen den Bedarf an Arzneimitteln prognostiziert haben und ihre Produktion und Lagerhaltung danach ausgerichtet haben.
Welche weiteren Maßnahmen zur Sicherung der Arzneimittelverfügbarkeit die EU verabschiedet hat und wie gut die Gesundheitsdaten der EU-Patienten im digitalen europäischen Raum geschützt sind, erfahren Sie mit unserer Veranstaltung. Diskutieren Sie mit unseren Referenten.
Wir bitten um vorherige Anmeldung (telefonisch oder über unserer Webseite) und weisen darauf hin, dass die Veranstaltung nur stattfinden kann bei einer Mindestteilnehmerzahl von sieben Personen.
»»» Gut zu wissen: Die Notrufnummer 112 wurde 1991 vom EU-Ministerrat eingeführt, um einen einheitlichen und kostenlosen Notrufdienst in allen EU-Mitgliedsstaaten zu gewährleisten. Sie ermöglicht eine schnelle Verbindung zu den örtlichen Notrufdiensten (Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei) und wird in vielen europäischen Ländern als Haupt-Notrufnummer genutzt. Darüber hinaus wurde die Nummer auch von anderen Ländern außerhalb der EU übernommen, wie der Schweiz, Island, Norwegen, und Liechtenstein. Der Notruf 112 ist rund um die Uhr erreichbar und verbindet die Anrufenden sofort mit der nächstgelegenen Notrufzentrale. Auch wenn keine SIM-Karte im Telefon vorhanden ist oder kein Netzbetreiber verfügbar ist, kann ein Anruf zu 112 im Notfall möglich sein, um schnelle Hilfe zu erhalten. |
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