Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, Deutschland wegen des Verhaltens der deutschen Behörden auf der 25. Tagung des Revisionsausschusses der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) am 25. und 26. Juni 2014 in Bern beim Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen.
Auf dieser Tagung stimmte Deutschland gegen zwei der vorgeschlagenen Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF). Es stellte sich damit gegen den in dem Beschluss 2014/699/EU des Rates festgelegten Standpunkt der Europäischen Union und distanzierte sich öffentlich von der im Sinne dieses Beschlusses abgegebenen Stimme. In einem der beiden Fälle, in dem die Union laut diesem Beschluss stimmberechtigt war und von diesem Recht auch Gebrauch machte, wurde die Ausübung dieses Stimmrechts von Deutschland öffentlich in Frage gestellt.
Durch dieses Verhalten hat Deutschland gegen seine sich aus diesem Ratsbeschluss ergebenden Verpflichtungen sowie gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 4 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union verstoßen, in dem der Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit verankert ist. Deutschland schwächte damit den Standpunkt der Union in ihren Gesprächen mit den internationalen Partnern.
Hintergrund
Die Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) ist eine Organisation, die sich mit der Entwicklung einheitlicher Rechtssysteme im Bereich des internationalen Eisenbahnverkehrs befasst. Ihr gehören mehr als 50 Mitglieder aus Europa, Asien und Nordafrika an.
Die EU ist ebenso wie die meisten ihrer Mitgliedstaaten Vollmitglied der OTIF. In der Beitrittsvereinbarung ist festgelegt, dass die EU bei Beschlüssen der OTIF in Bereichen, die in die Zuständigkeit der Union fallen, stimmberechtigt ist.
Die EU-internen Regelungen sind im Beschluss 2013/103/EU des Rates vom 16. Juni 2011, insbesondere in dessen Anhang III, im Einzelnen festgelegt.
Weitere Informationen:
– über Vertragsverletzungen im Mobilitäts- und Verkehrssektor der EU
– über die wichtigsten Beschlüsse zu den Vertragsverletzungsverfahren im Juni siehe MEMO/16/2097
– über Vertragsverletzungsverfahren allgemein: MEMO/12/12
– über Vertragsverletzungsverfahren.
PR der Europäischen Kommission vom 16.06.2016