Der EU-Kommissar für Klimapolitik und Energie, Miguel Arias Cañete, nimmt heute in Berlin am „Berlin Energy Transition Dialogue“ teil. Im Mittelpunkt stehen Diskussionen darüber, wie sich die Energiemärkte an die Klimaziele des Pariser Klimaabkommens anpassen und genügend Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien mobilisiert werden können.
Der Berliner Energiewende-Dialog bringt immer im Frühjahr auf Einladung der deutschen Bundesregierung, des Bundesverbandes Erneuerbare Energien e.V. (BEE), des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW) und der deutschen Energieagentur (dena) Schüssel-Akteure aus der internationalen Energiepolitik, der Energiebranche, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft zusammen, um über die Energiewende auf globaler Ebene zu diskutieren.
Am 30. November des vergangenen Jahres hatte die Europäische Kommission ihr Gesetzespaket „Saubere Energie für alle“ vorgestellt. Damit verfolgt die Kommission drei Kernziele. Erstens: Energieeffizienz als oberste Priorität. Zweitens: Europa strebt eine weltweite Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien an. Drittens: Der Übergang zu sauberen Energien muss auch für die Verbraucher fair sein.
Energieeffizienz
Als übergeordnetes Ziel schlägt die Kommission eine verbindliche EU-weite Steigerung der Energieeffizienz um 30 Prozent bis 2030 vor. Mit den heutigen Vorschlägen aktualisiert die Kommission die bestehende Energieeffizienzrichtlinie und will die Energieverbrauchserfassung und -abrechnung für Verbraucher von Heiz- und Kühlenergie verbessern.
Darüber hinaus schlägt die Kommission Änderungen an der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vor, um Gebäude „intelligenter“ zu machen – durch Förderung der Nutzung der Informationstechnologie und sonstiger moderner Technologien, darunter auch Gebäudeautomatisierung und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, um einen effizienten Betrieb der Gebäude sicherzustellen.
Auf den Gebäudesektor entfallen derzeit 40 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs in Europa. Zwei Drittel der Gebäude in der EU wurden errichtet, bevor Energieeffizienzstandards eingeführt wurden, und die Renovierungsrate beträgt derzeit nur rund 1 Prozent pro Jahr. Mit den Änderungen an der Energieeffizienzrichtlinie und der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden möchte die Kommission die Renovierung des Gebäudebestands beschleunigen und dessen CO2-Emissionen bis Mitte des Jahrhunderts so weit wie möglich senken.
Ökodesign-Maßnahmen und das Ökolabel verbessern die Energie- und Ressourceneffizienz von Produkten und verringern Emissionen, Abfall und die Energieabhängigkeit. Schätzungen zufolge werden die jährlichen Energieeinsparungen im Rahmen von Ökodesign-Maßnahmen bis 2020 dem jährlichen Energieverbrauch Italiens entsprechen. So können europäische Haushalte Energiekosten von bis zu 500 Euro pro Jahr einsparen. Im Mittelpunkt des Ökodesign-Arbeitsplans stehen daher die Produkte mit dem größten Einsparpotenzial. So enthält der neue Ökodesign-Arbeitsplan für den Zeitraum 2016-2019 eine Liste neuer Produktgruppen sowie eine Beschreibung des Beitrags von Ökodesign-Maßnahmen zu den Zielen der Kreislaufwirtschaft.
Erneuerbare Energien

Gesetzesvorschläge zum Thema „Saubere Energie für alle Europäer“
Die überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie wird zusammen mit den Vorschlägen für die Neugestaltung des Strommarkts und für die Governance einen Rechtsrahmen schaffen, der für Investitionssicherheit und für gleiche Ausgangsbedingungen für alle Technologien sorgt, ohne die Klimaschutz- und Energieziele zu gefährden.
Die erneuerbaren Energien werden sich stärker am Markt orientieren, wobei ungenutztes Potenzial erschlossen werden muss und die Planungssicherheit und Sichtbarkeit im Interesse der Investoren gewährleistet werden müssen. Neue Regeln werden es den Erneuerbare-Energien-Erzeugern ermöglichen, einen immer höheren Anteil ihrer Erlöse im Markt zu erzielen.
Es geht nicht darum, den Vorrang erneuerbarer Energien in den Netzen zu beenden. Im Gegenteil: Durch den neuen Rechtsrahmen wird sichergestellt, dass erneuerbare Energien in vollem Umfang in den Strommarkt einbezogen werden können, es wird aber auch dafür gesorgt, dass die marktbezogenen Bestimmungen erneuerbare Energien nicht diskriminieren.
Die vorrangige Einspeisung wird für bestehende Anlagen, kleine Erneuerbare-Energien-Anlagen und Vorhaben zur Demonstration innovativer Technologien weiterbestehen. Für andere Anlagen werden unabhängig von der verwendeten Technologie diskriminierungsfreie Regeln für den Netzzugang Dritter gelten. Zudem sollte eine Kürzung der Bereitstellung erneuerbarer Energien als Letztes erfolgen.
In der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie werden die bestehenden EU-Kriterien für die Nachhaltigkeit von Bioenergie beibehalten und auf Biomasse und Biogas für die Wärme- und Stromerzeugung ausgedehnt. Die Richtlinie enthält konkret die folgenden vier neuen Anforderungen für den Zeitraum nach 2020:
- Fortschrittliche Biokraftstoffe müssen mindestens 70 Prozent weniger Treibhausgase ausstoßen als fossile Kraftstoffe.
- Ein neues Nachhaltigkeitskriterium für forstwirtschaftliche Biomasse, die für die Energieerzeugung genutzt wird, um das Risiko eines zu hohen Holzeinschlags zu begrenzen und die Anrechnung und Verbuchung für LULUCF zu gewährleisten.
- Eine THG-Einsparvorgabe von 80 Prozent für die Wärme- und Stromerzeugung aus Biomasse und Biogas (für Großanlagen mit einer Brennstoffkapazität von mindestens 20 MW).
- Eine Vorgabe, wonach für die Stromerzeugung aus Biomasse hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungstechnologie eingesetzt werden muss (mit Bestandschutz für bestehende Anlagen).
Ein faires Angebot für die Verbraucher
Energie ist ein unerlässliches Gut und für eine umfassende Teilhabe an der modernen Gesellschaft unbedingt notwendig. Die Umstellung auf umweltfreundliche Energie muss für die betroffenen Sektoren, Regionen oder schutzbedürftigen Teile der Gesellschaft fair gestaltet werden. Wir wollen die Verbraucher bei dieser Umstellung unterstützen.
Alle Verbraucher in der EU werden das Recht haben, Strom zu erzeugen, entweder für den eigenen Verbrauch oder um ihn zu speichern, mit anderen zu teilen oder an den Markt zu verkaufen. Diese Änderungen werden Haushalten und Unternehmen eine verstärkte Teilnahme am Energiesystem, eine bessere Steuerung ihres Energieverbrauchs und die Reaktion auf Preissignale ermöglichen.
Die Kommission wird die Einführung intelligenter Zähler beschleunigen und den Zugang zu Verträgen mit dynamischer Preisgestaltung gewährleisten, die für die Einbeziehung der Verbraucher in den Markt unerlässlich sind.
Mit dem Einverständnis der Verbraucher werden die Marktteilnehmer Zugang zu nützlichen Verbraucherdaten haben, die es ihnen ermöglichen werden, den Verbrauchern maßgeschneiderte Lösungen anzubieten. Ein besser regulierter und diskriminierungsfreier Zugang zu Verbraucherdaten wird durch eine Intensivierung des Wettbewerbs den Verbrauchern zugute kommen.
Die Energiearmut, die auf geringe Einkommen und nicht energieeffiziente Wohnungen zurückzuführen ist, ist in der gesamten EU eine große Herausforderung. 2014 entfielen fast 9 Prozent der Gesamtausgaben der Haushalte mit den niedrigsten Einkommen in der EU auf Energie.
Dieses Paket enthält ein neues Konzept für den Schutz schutzbedürftiger Verbraucher, wozu auch die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Senkung der Energiekosten der Verbraucher durch die Förderung von Investitionen in die Energieeffizienz gehört.
Verkehr: EU-Strategie für automatisierte Mobilität
Mehr Straßenverkehrssicherheit, mehr Verkehrseffizienz und besserer Fahrkomfort- das sind die Ziele der Europäischen Strategie für Kooperative Intelligente Verkehrssysteme (C-ITS). Bis 2019 sollen diese Verkehrssysteme es Straßennutzern und Verkehrsleitstellen EU-weit ermöglichen, Informationen auszutauschen und ihre Maßnahmen anhand dieser Informationen zu koordinieren.
Beispielsweise können sich Fahrzeuge dann gegenseitig vor potenziell gefährlichen Situationen, etwa vor einer Notbremsung oder vor einem Stauende warnen und mit der lokalen Straßeninfrastruktur, kommunizieren, um die Geschwindigkeit zu optimieren.
Kapazitätsmechanismen
Die EU-Wettbewerbsaufsicht hat zudem den Abschlussbericht zu ihrer Sektoruntersuchung über Kapazitätsmechanismen veröffentlicht. Darin stellt sie fest, dass die Mitgliedstaaten sorgfältiger prüfen müssen, ob derartige Mechanismen tatsächlich erforderlich sind. Außerdem erläutert sie, wie die Ausgestaltung der Mechanismen dazu beitragen kann, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig Verfälschungen des Wettbewerbs möglichst gering zu halten.
Aus dem Bericht geht hervor, dass die Mitgliedstaaten vor der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in vielen Fällen nicht in angemessener Weise geprüft haben, ob ein solcher Mechanismus auch tatsächlich erforderlich ist. Darüber hinaus stehen Marktreformen, die für die Verbesserung der Versorgungssicherheit unbedingt notwendig sind, in vielen Mitgliedstaaten noch aus. Sofern ein Kapazitätsmechanismus erforderlich ist, gibt der Bericht den Mitgliedstaaten praktische Orientierungshilfen hinsichtlich der Frage, welche Art von Kapazitätsmechanismus am besten geeignet sein könnte, um das festgestellte Problem zu lösen.
Pressemitteilung der EU Kommission vom 20.03.2017 und 30.11.2016