Was ist das Grundgesetz?
Das Grundgesetz, auch GG abgekürzt, ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. In der Nacht vom 23. zum 24. Mai 1949 trat es erstmals, im ehemals westlichen Deutschland, in Kraft. Die konkrete Bezeichnung war nun: BRD – ein freiheitlich-demokratischer und sozialer Rechtsstaat. Jene Titulierung trägt Deutschland bis heute. Das wesentliche Ziel ist jedoch eine Balance zwischen Demokratie und Rechtsstaat zu erlangen, ausgehend vom ersten Artikel des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Der erste „deutsche“ demokratische Verfassungsversuch fand ebenfalls im Mai statt. Die Frankfurter Nationalversammlung tagte erstmals 1848, um ein liberales, demokratisches und geeintes Deutschland zu entwerfen. 1849 scheiterten jedoch die Bemühungen und das Deutsche Kaiserreich entstand 1871.
Die nächste große Nationalversammlung fand 1919, nach dem Ersten Weltkrieg, zusammen. In Berlin besprach dieses Mal die sogenannte „Weimarer Nationalversammlung“ Inhalte einer neuen deutschen Verfassung.
Beide Versammlungen waren verfassungsgebende Gremien ihrer jeweiligen Staatsform. 1933 kam es zum großen Bruch: die wohl dunkelste Epoche Deutschlands brach an – die Diktatur der Nationalsozialisten. Jegliche demokratischen Grundrechte wurden ausgehebelt, es kam zu Massenverfolgungen und –tötungen, bis die Deutschen am 08. Mai 1945 kapitulierten.
Nachdem die Besatzungsmächte die Regierung Deutschlands übernommen hatten, wurde das Land 1949, 100 Jahre nach den Kämpfen für „Einigkeit und Recht und Freiheit“, in die BRD und DDR geteilt.
Das GG legte die Regierung der BRD fest. Der, aus 65 Mitgliedern bestehende, Parlamentarische Rat erarbeitete das Gesetz und Konrad Adenauer verkündete es am 23. Mai 1949. Das ehemalige Provisorium wurde mit der Wiedervereinigung 1990 zur gesamt deutschen Verfassung.
Die Grundrechte
Am wichtigsten im gesamten Grundgesetz sind Artikel 1 – 19, die sogenannten Grundrechte. Sie sind aus den Bürger- und Menschenrechten zusammengesetzt, außerdem gehören die Freiheits-, Gleichheits- und Verfahrensrechte dazu, sowie Institutionelle Garantien. Rechte bringen aber auch immer ein Gegenteil mit sich – Pflichten. So müssen sich sowohl die Bürger als auch der Staat an das GG halten.
Corona-Maßnahmen sind Eingriffe in die Grundrechte?
Jene Frage stand durch das Gesetz der „Bundeseinheitlichen Notbremse“ in den letzten Wochen besonders im Fokus. So wurde einerseits eine einheitliche Regelung der Maßnahmen für ganz Deutschland gefordert, andererseits steht den Ländern laut GG zu, souverän zu entscheiden. Der eine Aspekt ist also die Bund-Länder Debatte unter der Frage, wer über was zu entscheiden hat.
Gegenüber dazu stehen die verschiedenen Bürger einzelner Länder, die unterschiedlich behandelt und in deren Freiheiten auf verschiedene Art und Weise eingegriffen wird. Da allen Bürgern gleiche Rechte zustehen und sie dieselben Verpflichtungen haben, liegt eine einheitliche Behandlung nahe.
Der wichtigste Aspekt ist allerdings, dass die persönliche Freiheit endet, wo andere gefährdet sind. Durch jede ignorierte Corona-Maßnahme gefährdet jeder und jede einen Mitmenschen. Aber dennoch gilt: ein Deutschland – ein Gesetz – alle oder keiner.
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