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Die Europawahl 2019 – Ihre Stimme zählt!
Sie haben die Wahl! Das Europäische Parlament wird als einziges Organ alle fünf Jahre demokratisch von den Bürgerinnen und Bürgern der EU gewählt. Die nächste Wahl findet europaweit zwischen dem 23. und 26. Mai 2019 statt. Diesmal wähle ich – in Deutschland am 26. Mai 2019.
Nach der letzten Europawahl 2014 wurden insgesamt 751 Sitze im Europäischen Parlament vergeben. Deutschland wird seitdem durch 96 Abgeordnete auf EU-Ebene vertreten. Die derzeitige Sitzverteilung im Parlament sieht wie folgt aus:
Sitzverteilung im Europäischen Parlament nach Fraktionen- Europäische Volkspartei (Christdemokraten)
- Progressive Allianz der Sozialdemokraten (vormals Sozialisten & Demokraten)
- Europäische Konservative & Reformisten
- Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa
- Die Grünen Freie Europäische Allianz
- Vereinte Europäische Linke / Nordische Grüne Linke
- Europa der Freiheit und der Demokratie
- Fraktionslose
- Europäische Volkspartei (Christdemokraten)
- Progressive Allianz der Sozialdemokraten (vormals Sozialisten & Demokraten)
- Europäische Konservative & Reformisten
- Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa
- Die Grünen Freie Europäische Allianz
- Vereinte Europäische Linke / Nordische Grüne Linke
- Europa der Freiheit und der Demokratie
- Fraktionslose

Erstmalig wurde der Präsident der Europäischen Kommission nach der Wahl 2014 vom Europäischen Parlament gewählt. Unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Europawahl schlug der Europäische Rat einen Kandidaten für das Amt vor. Mit Ihrer Stimme haben Sie somit den aktuellen Kommissionspräsidenten, Jean-Claude Juncker, mitbestimmt.
Wie wird gewählt?
Die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes werden in gleicher, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl bestimmt. Rechtsgrundlage ist Artikel 223 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Die konkrete Durchführung unterliegt jedoch eine Reihe weiterer europäischer und nationaler Vorschriften. Da es kein einheitliches europäisches Wahlgesetz gibt, kann es nationale Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedern geben. Die Rahmenbedingungen der gleichen, unmittelbaren, freien und geheimen Wahl sind jedoch unumgänglich.
In Deutschland erfolgt die Wahl des Europäischen Parlaments nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts mit Listenvorschlägen. Jede Wählerin und jeder Wähler hat hierbei eine Stimme, mit der ein Listenvorschlag einer Partei oder einer politischen Vereinigung gewählt werden kann.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt zur Europawahl sind in Deutschland alle Deutschen und alle Staatsangehörigen aus den übrigen EU-Mitgliedsstaaten, die in Deutschland eine Wohnung haben oder sich gewöhnlich aufhalten und am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik oder in den übrigen EU-Mitgliedsstaaten eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Für die Europawahl muss man im Wählerverzeichnis seiner Heimatgemeinde geführt sein.
Um in Deutschland wählen gehen zu dürfen, müssen sich auch EU-Bürgerinnen und -Bürger aus anderen Mitgliedsstaaten in das Wählerverzeichnis ihres derzeitigen Wohnorts eintragen lassen. Jede Wählerin und jeder Wähler darf nur einmal wählen und muss sich daher entscheiden, ob die Stimme im Herkunftsland oder in Deutschland abgegeben wird.
Zu beachten ist: Wenn man als Deutscher im EU-Ausland wählt, bestimmt man über die in dem jeweiligen Land aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten und nicht über die deutschen.
Wer kann gewählt werden?
Wer in Deutschland das Recht hat, an den Europawahlen teilzunehmen (aktives Wahlrecht), hat mit seinem passiven Wahlrecht ebenso die Möglichkeit, sich um einen Sitz im Europäischen Parlament zu bewerben. Hierfür gelten die oben genannten Punkte im Abschnitt „Wer darf wählen?“.
Kandidieren kann man aber nur auf Bundes- oder Landeslisten von Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen. Die Parteien oder politischen Vereinigungen stellen Listen mit ihren Kandidatinnen und Kandidaten für das Europäische Parlament auf. Die deutschen und europäischen Wahlgesetze schreiben vor, dass sich die Bewerberinnen und Bewerber auf Parteitagen oder Mitgliederversammlungen einem demokratischen Auswahlverfahren stellen müssen. Die Parteien oder politischen Vereinigungen müssen in geheimer Wahl sowohl ihre Kandidatinnen und Kandidaten als auch deren Listenplatz ermitteln.
Diesmal wähle ich – mitbestimmen in Europa!
Viele Menschen halten die Europawahlen für unwichtig, da sie den Bezug zu ihrem täglichen Leben nicht immer sehen. Die Abgeordneten arbeiten in Brüssel und Straßburg und viele der Themen betreffen eben nicht nur Deutschland, sondern alle Mitgliedsstaaten bzw. auch nur andere EU-Länder. Das klingt sehr weit weg von unserem täglichen Leben und führt sowohl in Deutschland als auch in der ganzen EU zu einer abnehmenden Wahlbeteiligung.
Beteiligung an Europawahlen - 1979 bis 2014- Deutschland
- EU Gesamt
- Deutschland
- EU Gesamt
Seit Jahren sinkt die Beteiligung. Dabei ist der Einfluss der EU an vielen Stellen in unserem Alltag zu finden: Nicht nur der Euro ist ein europäisches Projekt, auch viele Gesetze, die alle Bürger direkt betreffen, kommen aus dem Europäischen Parlament. Denken Sie nur an das freie und sichere Reisen innerhalb der EU, das Wegfallen jeglicher Roamingkosten beim Telefonieren und Surfen im Ausland oder auch die Finanzierung von Projekten und Vorhaben aus EU-Mitteln bei uns in Mecklenburg-Vorpommern! Brauchen Sie noch weitere Gründe, die für die Wahl und für Europa sprechen?
Der Einfluss der Politiker in Brüssel und Straßburg ist also größer, als viele Bürger denken – und nur wer wählt, bestimmt in Europa mit, wer unsere Gesetze macht.
Warum gibt es unterschiedliche Termine für die Europawahl?
Da es in den einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unterschiedliche Wahltraditionen gibt, fallen die Europawahlen in den verschiedenen Ländern nicht auf dasselbe Datum. Beispielsweise in den Niederlanden wird an Donnerstagen gewählt, in vielen anderen Staaten wie z.B. Deutschland traditionell an Sonntagen. Deshalb erstrecken sich die Europawahlen auf insgesamt vier Tage (Donnerstag bis Sonntag). Um eine Verfälschung oder eine Beeinflussung der Wähler zu verhindern, werden die amtlichen Ergebnisse in allen Ländern erst am Sonntagabend nach Schließung des letzten Wahllokales bekanntgegeben. Auch die Abgabe der Stimme kann unterschiedlich ausfallen: Estland nutzt bereits seit 2005 ein E-Voting-System. Damit können die Wähler/-innen ihre Stimme auch online von zu Hause abgeben.
Und nicht vergessen:
Am 26. Mai 2019 heißt es: Diesmal wähle ich!