Die neuen Regelungen zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten in der sogenannten WEEE-Richtlinie hätten bereits bis zum 14. Februar 2014 in nationales Recht übertragen werden müssen.
Die Kommission beantragt nun beim Gerichtshof, ein Zwangsgeld in Höhe von 210.078,00 Euro pro Tag gegen Deutschland zu verhängen, bis ein entsprechendes Gesetz umgesetzt ist.
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Nach der neuen Richtlinie können Verbraucher kleine E-Müllmengen in großen Einzelhandelsläden abgeben. Die Bestandteile aus Gold, Silber oder Kupfer des sogenannten E-Schrotts sollen effizienter behandelt werden. Das E-Schrottvolumen wird bis 2020 auf schätzungsweise 12 Mio. Tonnen ansteigen. Dank der neuen Richtlinie sollen dann 85 Prozent des gesamten Altgeräteanfalls gesammelt und richtig entsorgt werden. Das sind in der EU rund 10 Mio. Tonnen oder 20 Kilogramm pro Verbraucher. Zurzeit wird nur ein Drittel des in der EU anfallenden Elektroschrotts gesammelt.
Die EU-Vorgaben, die von den EU-Staaten und dem Europäischen Parlament beschlossen wurden, sollen die negativen Umweltauswirkungen der steigenden Menge an Elektroschrott verhindern oder verringern. Die Vorschriften beruhen auf einer Überarbeitung der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und enthalten eine Reihe neuer oder wesentlich geänderter Bestimmungen, von denen noch keine in deutsches Recht umgesetzt wurde.
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EU Pressenachrichten vom 28.05.2015
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